Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2017

Bern, 20.04.2018 - Das Jahr 2017 der Bundesanwaltschaft (BA) war im operativen Kerngeschäft weiterhin geprägt von der Bearbeitung grosser Verfahrenskomplexe im Bereich der internationalen Wirtschaftskriminalität sowie ressourcenintensiven Verfahren im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus. Weiter galt es die 2016 eingeführten Strukturen zu festigen und die strategischen Ziele umzusetzen. Die Berichte der Länderevaluationen der GAFI* sowie der GRECO* würdigten den Beitrag der BA zur Bekämpfung der internationalen Korruption sowie der Geldwäscherei positiv. In Bezug auf die OECD*-Antikorruptionskonvention war die BA im Berichtsjahr ausserdem in die Phase-4-Länderprüfung der Schweiz eingebunden.

Die Politik der BA, alle Personen in der Schweiz, die sich am dschihadistisch motivierten Terrorismus zu beteiligen versuchen oder diesen mit Propagandamitteln unterstützen, konsequent zu verfolgen ist anspruchsvoll und ressourcenintensiv. Auch im Bereich Wirtschaftskriminalität war die BA im Berichtsjahr weiterhin gefordert. Die Bearbeitung der grossen Verfahrenskomplexe wie „Petrobras/Odebrecht“, „1MDB“ oder „Fussball“ in abteilungsübergreifend zusammengesetzten Verfahrensteams hat sich bewährt. Ausserdem ist der Verfahrenskomplex „Arabischer Frühling“ in die Endphase getreten. Im Verlauf des Jahres wurden verschiedene Teilabschlüsse verzeichnet sowie beschlagnahmte Vermögenswerte restituiert.

Struktur zur Bekämpfung der Cyberkriminalität

Zur Bekämpfung der Cyberkriminalität hat die BA im Verlauf des Jahres das Team der Cyber-Staatsanwälte aufstocken können. Inzwischen wurden gestützt auf eine eingehende Analyse der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts präzise Kriterien entwickelt, die künftig beim Entscheid über die Zuständigkeit der BA in diesem Bereich herangezogen werden können. Anhand dieser Kriterien werden insbesondere der internationale Charakter, technische Schwierigkeiten und Umfang des Sachverhalts in der Schweiz geprüft. Dabei zeigte sich, dass das Thema Cyberkriminalität von der BA global anzugehen ist und sich nicht auf die Zuständigkeitsfrage gemäss Strafprozessordnung beschränken darf. Die Zusammenarbeit mit den weiteren nationalen, internationalen, privaten und staatlichen Akteuren im Kampf gegen Cyberkriminalität, die Frage der Ressourcen und der zu erreichenden Ziele sind Themen, die im Hinblick auf ein wirksames und konzertiertes Vorgehen behandelt werden müssen. Diesbezügliche Überlegungen werden derzeit vom Team der Cyber-Staatsanwälte mit verschiedenen Diensten innerhalb der BA konkretisiert.

Facts & Figures

Trotz Priorisierung und einer stetig hohen Anzahl an Erledigungen sind bei der BA per Ende 2017 478 Strafuntersuchungen hängig, dies entspricht einer Zunahme von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zunehmend komplexere Verfahren mit immer grösseren internationalen Bezügen stellen für die Behörde eine grosse Herausforderung dar. So setzt die BA für die Bewältigung solcher Verfahren auf Verfahrensteams und Task Forces, die Standort- oder Bereich- übergreifend zusammenarbeiten. Grosse Verfahrenskomplexe wie „Petrobras/Odebrecht“ oder ähnliche generieren ausserdem eine zunehmende Arbeitsbelastung im Rechtshilfebereich.

Im Berichtsjahr hat die BA 237 (Vorjahr: 190) neue Strafuntersuchungen eröffnet und dem Bundesstrafgericht 21 Anklagen (Vorjahr: 14) überwiesen, davon 3 (3) im abgekürzten Verfahren. Die BA stellte 788 (1094) Strafbefehle aus. Da ein Strafbefehl gegen eine Person erlassen wird, ist es daher möglich, dass in einem Verfahren mehrere Strafbefehle erlassen werden. Die Zahl der per Ende Jahr hängigen Strafuntersuchungen (478) hat sich leicht erhöht. Neue Rechtshilfeersuchen gingen 197 ein (Vorjahr: 193). Insgesamt wurden 187 Ersuchen erledigt (186).

Die Zentrale Eingangsbearbeitung der BA (ZEB) bearbeitete im Berichtsjahr insgesamt 1161 Eingänge. Darunter waren 171 Ersuchen um Verfahrensübernahme, bei mehr als 80 % dieser Ersuchen wurde die Bundeskompetenz anerkannt. Ferner wurden 367 MROS-Meldungen bearbeitet.

Zusammenarbeit mit internationalen und nationalen Partnern

Die Vernetzung sowohl mit internationalen als auch nationalen Partnern ist gut. Insbesondere das Mitwirken in verschiedenen internationalen Organisationen und Arbeitsgruppen, zeigt für die Bearbeitung eigener Strafuntersuchungen in Bezug auf die Beantwortung von Rechtshilfeersuchen positive Auswirkungen.

In Bezug auf die Zusammenarbeit mit nationalen Partnern stellt die BA fest, dass insbesondere mit der Bundeskriminalpolizei (BKP), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein partnerschaftliches Verhältnis besteht. Mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) besteht die Absicht, die Zusammenarbeit in Zukunft zu verstärken, um Synergien zu nutzen, die ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche bieten. Eingebunden in die Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK) ist zudem ein enger Kontakt mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden für die BA gegeben.

Nach den Länderevaluationen der GAFI und der GRECO, welchen die Schweiz im Jahr 2016 unterzogen wurde, hat die BA Empfehlungen in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt. Unter anderem hat sich die BA einen Code of Conduct gegeben und widmet allfälligen Disziplinaruntersuchungen, die im Berichtsjahr gegen Staatsanwälte eröffnet oder geführt wurden im Tätigkeitsbericht eine eigene Rubrik. Im Berichtsjahr folgte die Länderprüfung Phase 4 der Schweiz. Das Ergebnis dieser Prüfung, die auch die BA stark eingebunden war, wurde von der „Working Group on Bribery“ der OECD im März 2018 verabschiedet und publiziert.

*GAFI: Groupe d’Action financière (Arbeitskreis Massnahmen zur Geldwäschereibekämpfung)
*GRECO: Groupe d’Etats contre la corruption (Staatengruppe gegen Korruption)
*OECD: Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)


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