WEKO büsst RIMOWA wegen Exportverbot in die Schweiz

Bern, 19.04.2018 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) schliesst die Untersuchung gegen die deutsche RIMOWA GmbH mit einer einvernehmlichen Regelung und einer Busse ab. RIMOWA vereinbarte mit ihren deutschen Vertriebspartnern ein unzulässiges Exportverbot von RIMOWA Produkten in die Schweiz.

Die Untersuchung zeigte, dass die RIMOWA GmbH, Deutschland, im Händlervertrag mit ihren deutschen Vertriebspartnern im Zeitraum vom 25. Januar 2012 bis zum 13. November 2013 ein unzulässiges Exportverbot für ihre Produkte in die Schweiz vereinbart hatte. Das Unternehmen wird deshalb mit CHF 134‘943 gebüsst. In einer einvernehmlichen Regelung mit den Wettbewerbsbehörden verpflichtete sich RIMOWA, derartige Abreden künftig zu unterlassen. Das kooperative Verhalten des Unternehmens wirkte sich sanktionsmildernd aus.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.


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