Bundesrat will Massnahmen zur Prävention von Armut weiterführen

Bern, 18.04.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18.4.2018 eine positive Bilanz gezogen über das Nationale Programm gegen Armut, das 2018 nach fünf Jahren endet. Die Massnahmen sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden und Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bewährt. Der Bundesrat beurteilt den Problemdruck angesichts der aktuellen Armutsquote und des fortschreitenden Strukturwandels in der Wirtschaft weiterhin als hoch und will sein Engagement fortführen.

Aktuell sind 7,5 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung oder 615‘000 Personen in der Schweiz armutsbetroffen, davon sind 108‘000 Kinder. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Armutsquote stabil, wenn auch mit leicht steigender Tendenz. Um die Massnahmen zur Prävention von Armut in der Schweiz zu verbessern, hat der Bund in den letzten fünf Jahren gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie Nicht-Regierungsorganisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut umgesetzt. Die Kosten dafür beliefen sich gesamthaft auf 9 Millionen Franken.

In seinem Bericht kommt der Bundesrat zum Schluss, dass sich das Programm bewährt hat. Die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen den Akteuren der Armutsprävention und -bekämpfung wurden verbessert und die fachlichen Diskussionen intensiviert. Gemeinsam wurden Grundlagen und Praxishilfen für die zuständigen Akteure vor Ort erarbeitet unter anderem zur frühen Förderung in kleinen und mittleren Gemeinden, zur Elternzusammenarbeit im Kontext der Armutsprävention sowie zu Angeboten der Wohnhilfe. Die Hilfen beinhalten Vorschläge zur Konzeption und Umsetzung von Massnahmen wie auch Beispiele guter Praxis. Sie werden von den zuständigen Akteuren als wertvolle Unterstützung beurteilt, wie die Evaluation des Programms zeigt.

Massnahmen werden weitergeführt

Massnahmen der Armutsprävention sind aus Sicht des Bundesrates eine wirksame und kostengünstige Alternative zu späteren Transferzahlungen in Form von Sozialleistungen. Der Bundesrat will sein Engagement deshalb weiterführen und stellt dafür in den nächsten fünf Jahren je 500‘000 Franken zur Verfügung. Damit werden die verabschiedeten Empfehlungen umgesetzt und auch künftig Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung geschaffen. Dem Bundesrat ist darüber im Jahr 2024 ein neuer Bericht vorzulegen.

Der Bundesrat verzichtet jedoch auf die Einführung eines Armutsmonitorings. Das Bundesamt für Statistik führt bereits Untersuchungen zur Entwicklung der Armut in der Schweiz durch und publiziert Berichte darüber.

Nationale Konferenz gegen Armut am 7. September 2018 in Bern

An der abschliessenden nationalen Konferenz gegen Armut wird Bundespräsident Alain Berset mit den Kantonen, Städten, Gemeinden und Vertreter/innen der Zivilgesellschaft Bilanz ziehen über die Ergebnisse des Nationalen Programms gegen Armut sowie den künftigen Handlungsbedarf und die weitere Zusammenarbeit in der Armutsprävention und -bekämpfung in der Schweiz diskutieren.


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