E-Voting im Kanton Neuenburg: Grundbewilligung des Bundesrates für die Jahre 2018-2020

Bern, 11.04.2018 - An seiner Sitzung vom 11. April 2018 hat der Bundesrat dem Gesuch des Kantons Neuenburg stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen weiterhin anzubieten.

Die Bewilligung des Bundesrates gilt ab dem Urnengang vom 10. Juni 2018 für rund zwei Jahre. Wie es für jeden Kanton mit E-Voting vorgeschrieben ist, wird die Bundeskanzlei vor jedem Urnengang prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben im gesuchstellenden Kanton noch erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.

Im Kanton Neuenburg steht seit Februar 2017 das E-Voting-System der Schweizerischen Post im Einsatz. Dieses System ist zertifiziert und kann deshalb für bis zu 50 Prozent der Stimmberechtigten eines Kantons eingesetzt werden. Damit der Kanton Neuenburg die vorläufig geltende Limite von 30 auf 50 Prozent erhöhen kann, muss er noch die kantonsseitigen Zertifizierungsarbeiten abschliessen.

Am Urnengang vom 10. Juni 2018 werden schweizweit voraussichtlich rund 114‘000 in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte und ca. 79‘000 Auslandschweizer Stimmberechtigte ihre Stimme auf dem elektronischen Weg abgeben können.[1]

[1] Diese Zahl umfasst die Inlandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Basel-Stadt, Neuenburg, Genf, St.Gallen und Freiburg sowie die Auslandschweizer Stimmberechtigten der Kantone Bern, Freiburg, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Genf, St.Gallen und Aargau.


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