Aussicht auf Prämiensenkung für junge Erwachsene

Bern, 11.04.2018 - Die Krankenversicherungsprämien junger Erwachsener könnten ab nächstem Jahr sinken. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. April 2018 beschlossen, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) per 1. Januar 2019 in Kraft zu setzen. Das Ziel ist, die finanzielle Belastung von Familien zu verringern, indem junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren beim Risikoausgleich entlastet werden. Ausserdem müssen die Kantone ab 2021 die Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen erhöhen.

Die Prämien junger Erwachsener im Alter von 19 bis 25 Jahren stellen eine schwere finanzielle Belastung für Familien dar. Oftmals befinden sich Versicherte dieser Altersklasse noch in der Ausbildung und sind finanziell von ihren Eltern abhängig. Im Anschluss an die Annahme zweier parlamentarischer Initiativen hat das Parlament eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) beschlossen, um die Familien zu entlasten. So werden am 1. Januar 2019 zwei Massnahmen eingeführt: eine Senkung des Risikoausgleichs für junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren um 50 Prozent sowie eine Anhebung der von den Kantonen gewährten Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Für letzteres besteht eine zweijährige Übergangsfrist.

Der Risikoausgleich schafft einen finanziellen Ausgleich zwischen Krankenversicherern mit vielen jungen, gesunden und in der Regel günstigeren Versicherten und solchen mit mehr älteren, kranken und somit eher teureren Versicherten. Heute zahlen die Krankenversicherer zwei Drittel der Prämien junger Erwachsener in den Risikoausgleich ein. Sie haben folglich keinen finanziellen Anreiz, ihnen Rabatte zu gewähren, wie es das Gesetz für diese Altersgruppe eigentlich zulassen würde. Eine tiefere Beteiligung der jungen Erwachsenen am Risikoausgleich bewirkt, dass die Krankenversicherer für sie weniger in den «gemeinsamen Topf» einzahlen müssen und diese Einsparung bei ihren Prämien weitergeben können.

Das Parlament hat auch beschlossen, diese Entlastung durch eine Erhöhung des Risikoausgleichs bei den Versicherten über 25 Jahren zu kompensieren, deren Prämien aufgrund dieser Umverteilung steigen könnten. Der Bundesrat setzt mit der heute beschlossenen Anpassung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung diese neue Berechnungsformel um.

Zur Entlastung der Familien werden auch die von den Kantonen gewährten Prämienverbilligungen für Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen heraufgesetzt. Die Kantone müssen neu diese Prämien um mindestens 80 Prozent statt wie derzeit 50 Prozent verbilligen. Bei den jungen Erwachsenen in Ausbildung bleiben die Prämienverbilligungen dagegen bei mindestens 50 Prozent.

Die Kantone haben bis 2021 Zeit, um dieses neue Prämienverbilligungssystem umzusetzen und ihre gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.


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