Tierschutzkontrollen 2017: Steigende Zahl der unangemeldeten Grundkontrollen

Bern, 03.04.2018 - Im Jahr 2017 wurden in der Schweiz insgesamt 12’075 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Rund ein Drittel dieser Grundkontrollen erfolgten dabei unangemeldet. Bei knapp 82 Prozent aller Kontrollen haben die kantonalen Veterinärdienste keine Mängel in der Tierhaltung festgestellt.

Gemäss den aktuellen Zahlen aus den Kantonen wurden 2017 schweizweit bei rund einem Viertel aller landwirtschaftlichen Betriebe (12’075) sogenannte Grundkontrollen durchgeführt. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden bei 82 Prozent aller Betriebe keine Mängel in der Tierhaltung festgestellt. Wie die Zahlen aus dem zentralen System Acontrol des Bundes weiter zeigen, fanden über alle Kantone hinweg rund 28 Prozent der Kontrollen unangemeldet statt. Konkret haben 19 Kantone die gesetzlichen Kontrollvorgaben in Bezug auf die Zahl der unangemeldeten Grundkontrollen erfüllt.

In der Schweiz müssen landwirtschaftliche Tierhaltungen alle vier Jahre mindestens ein Mal kontrolliert werden. Dies schreibt die Verordnung über den nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände vor. Mindestens 10 Prozent dieser Grundkontrollen müssen dabei unangemeldet erfolgen.

Die kantonalen Veterinärdienste, die für die Kontrollen zuständig sind, führen in den landwirtschaftlichen Tierhaltungen daneben noch weitere Kontrollen durch, wie zum Beispiel Nachkontrollen, risikobasierte Kontrollen und Kontrollen auf Grund von Meldungen Dritter. Diese zusätzlichen Kontrollen erfolgen in der Regel immer unangemeldet. Werden diese Kontrollen dazu gerechnet, fanden über alle Kantone hinweg rund 60 Prozent aller Kontrollen in Nutztierbetrieben unangemeldet statt.

Neues Kontrollkonzept wird erarbeitet

Bei einer Grundkontrolle wird überprüft, ob die in der Tierschutzverordnung für jede Tierart festgelegten Minimalanforderungen eingehalten werden. Ziel der Grundkontrollen ist es, möglichst frühzeitig Mängel in der Tierhaltung aufzudecken. Werden Mängel festgestellt, verfügen die Kantonstierärztinnen und -tierärzte umgehend Massnahmen zur Verbesserung der Situation für die Tiere.

Die Bearbeitung von Problemfällen ist für die Vollzugsbehörden teilweise sehr zeit- und ressourcenintensiv. Aus diesem Grund wird aktuell ein neues Kontrollkonzept mit einer vermehrt risikobasierten und gleichzeitig verkürzten Grundkontrolle geprüft. Ziel ist der effizientere Vollzug. Ein zentraler Punkt der Grundkontrolle bleibt, dass Risikobetriebe weiterhin frühzeitig entdeckt werden. Dank den Anpassungen könnten künftig mehr Ressourcen für Nachkontrollen und Mängelbearbeitung bei Risikobetrieben eingesetzt werden.

Was sind die Aufgaben des BLV?

Das BLV unterstützt die Kantone bei Bedarf in Fragen im Zusammenhang mit dem Vollzug. Wenn Unterschiede beim Vollzug zwischen den Kantonen festgestellt werden oder in einzelnen Kantonen spezifische Expertise fehlt, werden Fachinformationen erstellt und Unterstützung angeboten, um den Vollzug in der Schweiz zu harmonisieren. Bei der Einzelfallbearbeitung durch die kantonalen Vollzugsbehörden müssen die Behörden jedoch einen Ermessens-Spielraum haben, der auch die Situation vor Ort und die Verhältnismässigkeit berücksichtigt.

Darüber hinaus erarbeitet das BLV den Erlass von einheitlichen, konkreten Vollzugs-Vorlagen (z.B. Kontrollhandbücher, Checklisten, Auswertungen) für die ganze Schweiz. Dies geschieht zusammen mit der Kantonstierärzteschaft. Zudem wird so der Vollzug aktiv harmonisiert und unterstützt.


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