Bundesrat will die Sicherheit und Professionalität bei Risikoaktivitäten erhöhen

Bern, 28.03.2018 - Der Bundesrat will die Sicherheit für die Teilnehmenden und die Professionalität der Anbieter von Risikoaktivitäten erhöhen. Unter anderem soll für gewerbsmässig durchgeführte Aktivitäten neu bereits ab dem ersten Franken Umsatz eine Bewilligung eingeholt werden müssen. Die entsprechende Totalrevision der Risikoaktivitätenverordnung hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 28. März 2018 in die Vernehmlassung geschickt.

Die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (Risikoaktivitätenverordnung) ist 2014 in Kraft getreten. Der Bereich der Risikoaktivitäten hat sich seither verändert; es gibt neue Kategorien, Tätigkeitsfelder und Anbieter. Um die Sicherheit für die Teilnehmer weiterhin zu garantieren, will der Bundesrat die Verordnung den heutigen Gegebenheiten anpassen.

Neue Vorgaben für die Sicherheit

Zu den Neuerungen gehört, dass der Bundesrat die Definition der Gewerbsmässigkeit ändern will. Die bisherige Grenze von 2300 Franken pro Jahr soll aufgehoben werden. Neu soll ein Anbieter ab dem ersten Schweizer Franken Umsatz als gewerbsmässig gelten und damit eine kantonale Bewilligung einholen müssen. Damit stellt der Bundesrat zum Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sicher, dass alle gewerbsmässigen Risikoaktivitäten bewilligt angeboten werden, und nimmt eine Forderung von Kantonen und Branchenorganisationen nach einem erleichterten Vollzug auf.

Zudem will der Bundesrat auch bei der Zertifizierung der Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben neue Regelungen. Neu sollten für diese Zertifizierungen ISO-Normen gelten, die es beim Erlass der Verordnung noch nicht gab. Das heisst, das VBS kann Zertifizierungsstellen dann anerkennen, wenn diese ISO-Normen anwenden.

Neuerungen in verschiedenen Berufskategorien

Neben der Erhöhung der Sicherheit präzisiert der Bundesrat im Vernehmlassungsentwurf weitere Vorgaben und schafft unter anderem in verschiedenen Berufskategorien neue Möglichkeiten für Anbieter, mit zusätzlichen Ausbildungen weitere Qualifikationen zu erwerben und ihr Tätigkeitsfeld zu erweitern. Dazu gehören unter anderem Kletterlehrer, Wanderleiter oder auch Anbieter von Wildwasseraktivitäten.


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