Teilnahme an der Partnerschaft für den Frieden und an internationalen Übungen

Bern, 28.03.2018 - An seiner Sitzung vom 28. März 2018 hat der Bundesrat das Übungsprogramm für die internationale militärische Ausbildungszusammenarbeit 2018 sowie für das Programm für die Zusammenarbeit im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden (PfP) genehmigt.

Die Schweiz nimmt seit 1996 an der Partnerschaft für den Frieden (PfP) teil. Wie jedes Jahr hat der Bundesrat die von der Schweiz im Rahmen eines spezifischen Zusammenarbeitsprogramms geplanten Aktivitäten genehmigt, einschliesslich der Teilnahme der Armee an internationalen Ausbildungsaktivitäten. Der Umfang sowie die Art der Beiträge und Teilnahmen der Schweiz in diesem Rahmen sind seit mehreren Jahren konstant. Die Zusammenarbeit im Rahmen der PfP erfolgt auf freiwilliger Basis und ohne rechtliche Verpflichtung.

Eine Reihe von weiteren internationalen Übungen, an welchen sich die Armee beteiligt, wurde ebenfalls bewilligt. Es handelt sich insbesondere um die Teilnahme an Übungen, die nicht bereits durch bilaterale Rahmenabkommen für die Ausbildung gedeckt sind. Diese Zusammenarbeit fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch und gibt der Armee Vergleichsmöglichkeiten, um ihre eigenen Kompetenzen und Prozesse zu überprüfen. Im Gegenzug kann die Schweizer Armee anderen Staaten ihre Ausbildungsinfrastruktur (z.B. Simulatoren) zur Verfügung stellen. Für 2018 sind insgesamt rund ein Dutzend Ausbildungsaktivitäten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen, wovon rund zwei Drittel im Ausland und ein Drittel in der Schweiz stattfinden.


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