Istanbul-Konvention zum Schutz von Gewalt gegen Frauen tritt in Kraft

Bern, 27.03.2018 - Am 1. April 2018 tritt das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in der Schweiz in Kraft. Die Konvention ist europaweit das erste bindende Instrument, das Frauen und Mädchen umfassend vor jeglicher Form von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, schützt.

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen und auch in der Schweiz weit verbreitet. Alle zwei Wochen stirbt hierzulande eine Person infolge häuslicher Gewalt, jede Woche erfolgt ein Tötungsversuch.

Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, physische, psychische und sexuelle Gewalt gegen Frauen europaweit auf einem vergleichbaren Standard zu verhüten, zu bekämpfen und zu verfolgen. Dies gilt auch für Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. Das Übereinkommen verfolgt einen umfassenden Ansatz, der von der Prävention über den Schutz und die Unterstützung von Opfern bis hin zur Strafverfolgung reicht. Bei häuslicher Gewalt erfasst das Übereinkommen alle Opfer von Gewalt, unabhängig vom Geschlecht.

Die Schweiz erfüllt mit ihren Rechtsgrundlagen und den bisherigen Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden die Anforderungen der Konvention weitestgehend. Vertieft abgeklärt wird zurzeit die Frage, wie das bestehende Angebot an Telefonberatungen verbessert werden kann.

Für die Umsetzung des Übereinkommens sind im Rahmen ihrer Aufgaben und Kompetenzen sowohl Bund wie Kantone zuständig.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG koordiniert die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene. Es erstattet dem Europarat hierzu regelmässig Bericht.

Auf kantonaler Ebene übernimmt die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt SKHG im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren KKJPD und der Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK die Koordination. Wesentliche Kompetenzen zur Umsetzung der Anforderungen liegen bei den Kantonen, namentlich die Strafverfolgung, die Opferhilfe sowie der Erwachsenen- und Kindesschutz.

Am 13. November 2018 findet eine vom EBG organisierte nationale Konferenz zur Istanbul-Konvention in Bern statt.


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