Aktuelle Erhebung der Zweitwohnungsanteile in den Gemeinden

Ittigen, 29.03.2018 - 19 Gemeinden weisen neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent auf, in 24 Gemeinden ist der Anteil unter 20 Prozent gesunken. Aktuell verfügen damit 373 von 2222 Gemeinden über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Grundlage der Zweiwohnungsanteile sind die Wohnungsinventare der Gemeinden, die das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) soeben veröffentlicht hat.

Das Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen und die Zweitwohnungsverordnung vom 4. Dezember 2015 verpflichten alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Aufgrund der im Inventar ausgewiesenen Nutzungen der Wohnungen berechnet das ARE die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden (siehe Kasten). Für Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben, gelten das Zweitwohnungsgesetz und die entsprechende Verordnung. Die Bestimmungen legen fest, dass in diesen Gemeinden im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden dürfen.

Die Berechnungen, die auf den aktuellen Wohnungsinventaren beruhen, zeigen, dass seit Mitte 2017 19 Gemeinden neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufweisen und bei 24 Gemeinden der Zweitwohnungsanteil auf unter 20 Prozent sank (siehe Tabelle). Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung dazu nehmen und allenfalls die Angaben zu den Wohnnutzungen präzisieren. Anfang Mai wird das ARE abschliessend bestimmen, auf welche Gemeinden die Zweitwohnungsgesetzgebung angewendet werden muss.

Das ARE veröffentlicht die Inventare jährlich jeweils Ende März. Vor 2017 berechnete das ARE die Zweitwohnungsanteile aufgrund einer weniger detaillierten Statistik.

Das Wohnungsinventar
Die Gemeinden erstellen ein Wohnungsinventar, indem sie die Wohnnutzungen im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfassen. In Kombination mit dem Einwohnerregister lassen sich Erstwohnungen zuverlässig ermitteln. Freiwillig können die Gemeinden auch den Erstwohnungen gleichgestellte Wohnungen ausweisen, etwa Dienstwohnungen oder Wohnungen in Alpgebieten, die zu landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Mit diesen Angaben zur Nutzung von Wohnungen lässt sich der Anteil der Erst - und Zweitwohnungen berechnen. Da allerdings nicht alle Gemeinden die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen erfassen, sind die Wohnungsinventare untereinander nur eingeschränkt vergleichbar.


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