Bund erteilt Bewilligung für weiteren selbstfahrenden Bus

Bern, 27.03.2018 - Ab Ende März 2018 wird in Neuhausen am Rheinfall ein selbstfahrender Bus seinen Betrieb aufnehmen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die entsprechende Versuchsbewilligung erteilt. Der Bus, der in den Linienbetrieb integriert werden soll, ist bereits das sechste automatisierte Fahrzeug, das mit einer Versuchsbewilligung des Bundes unterwegs sein wird. Auf dem Gebiet des Personentransports mit selbstfahrenden Bussen, gehört die Schweiz damit weltweit zu den führenden Ländern.

2015 war es ein selbstfahrender Personenwagen in Zürich, ein Jahr später ein Lieferroboter in Bern: Diese zwei Versuche mit automatisierten Fahrzeugen sind inzwischen abgeschlossen. Immer noch am Laufen ist seit Sommer 2016 der Testbetrieb mit einem selbstfahrenden Postauto in der Innenstadt von Sitten. In der Stadt Zürich verkehren zurzeit mehrere automatisierte Lieferroboter und in Marly zwei Shuttlebusse der Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF). Ab Ende März 2018 soll auch in Neuhausen am Rheinfall zwischen Industrieplatz und Zentrum ein selbstfahrender Bus zur Personenbeförderung eingesetzt werden. Bei diesem Versuch integrieren die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) das Fahrzeug in ihr Leitsystem, welches die Koordination mit den regulären Linienbussen an den Haltestellen sicherstellt. Die VBSH arbeiten hierbei eng mit den Zürcher Verkehrsbetrieben (VBZ) zusammen.

Aktuell in Bearbeitung sind beim ASTRA vier weitere Gesuche für selbstfahrende Busse. Die Schweiz ist damit führend im Betrieb von automatisierten Bussen zur Personenbeförderung. Die hiesigen Versuche finden weltweit Beachtung.

Für die Durchführung von Pilotversuchen mit automatisierten Fahrzeugen braucht es eine Ausnahmebewilligung. Die Bewilligung erteilt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK); federführend bei der Bearbeitung der entsprechenden Gesuche ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV). Wesentlich für die Erteilung einer Aus-nahmebewilligung ist, dass der Versuch neue Erkenntnisse im Hinblick auf den Stand der Technik oder die Verwendung von automatisierten Fahrzeugen bzw. Systemen liefert. Diese müssen einen Bezug zum Strassenverkehr haben. Zusätzlich ist in den Gesuchsunterlagen darzulegen, wie jene gesetzlichen Bestimmungen, die beim Versuch nicht eingehalten werden können, durch geeignete Massnahmen kompensiert werden. Die Bewilligung kann nur erteilt werden, wenn das Restrisiko des Pilotversuchs aus Sicht des Bundes vertretbar und verhältnismässig ist. In jedem selbstfahrenden Bus muss eine Begleitperson an Bord sein, welche die Automatik notfalls übersteuern und das Fahrzeug so anhalten kann.


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