Anforderungen an neue Kampfflugzeuge und neue bodengestützte Luftverteidigung festgelegt

Bern, 23.03.2018 - Das VBS hat festgelegt, welche Anforderungen die neuen Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren aus der Luft erfüllen müssen. Zudem hat es die Kriterien für die Evaluation sowie weitere rüstungspolitische Vorgaben festgelegt, unter anderem zu den Kompensationsgeschäften.

Der Chef VBS, Bundesrat Guy Parmelin, hat die Anforderungen an die neuen Kampfflugzeuge und das neue System zur bodengestützten Luftverteidigung (BODLUV) diese Woche unterzeichnet und auch den Gesamtbundesrat informiert. Die Anforderungen enthalten sicherheitspolitische, rüstungspolitische sowie volkswirtschaftspolitische Vorgaben für diese Beschaffungen im Programm Air2030.

Ziel dieser Anforderungen ist es, die Evaluation der neuen Mittel nach einheitlichen Kriterien und Vorgaben durchzuführen, um die jeweiligen Typen von Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung nach objektiven Kriterien miteinander zu vergleichen.

Noch nicht festgelegt werden kann heute, wie sich das vom Bundesrat vorgesehene Finanzvolumen von 8 Milliarden Franken auf die Erneuerung der Kampfflugzeuge und auf die Erneuerung der bodengestützten Luftverteidigung aufteilt. Dies hängt davon ab, welcher Typ Flugzeug und welches System für bodengestützte Luftverteidigung am Ende tatsächlich beschafft werden soll. Eine starke bodengestützte Luftverteidigung erlaubt eine kleinere Anzahl Flugzeuge und umgekehrt.


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