Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2018

Bern, 22.03.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. März 2018 den Nachtrag I zum Voranschlag 2018 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament sechs Nachtragskredite von insgesamt 40 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,05 Prozent.

Mit 21,6 Millionen entfällt rund die Hälfte des Nachtragsvolumens auf die Investitionen für Bundesasylzentren. Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung und Beschleunigung des Asylverfahrens erstellt das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) neue Bundeszentren in Basel, Embrach, Boudry, Kappelen und Zürich. Die Bauprojekte schreiten schneller voran als geplant, da einkalkulierte Verzögerungen zum Beispiel durch Beschwerden grösstenteils ausgeblieben sind. Durch die vorzeitige Umsetzung dieser Projekte wird die Finanzplanung in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend entlastet.

Weitere grössere Nachträge betreffen einerseits die höheren Abgeltungen im alpenquerenden kombinierten Verkehr beim Bundesamt für Verkehr (BAV) in der Höhe von 8,5 Millionen. Damit soll der Rückgang der durchschnittlichen Abgeltung im Jahr 2018 wegen der Unterbrechung der Rheintalstrecke in einem für den Markt verkraftbaren Bereich gehalten werden. Zudem wird im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei den IKT-Krediten eine haushaltsneutrale Verschiebung von 6,1 Millionen im Zusammenhang mit der Einführung des Geschäftsverwaltungssystems GENOVA vorgenommen.

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben belaufen sich auf 0,05 Prozent der mit dem Voranschlag 2018 bewilligten Ausgaben und liegen damit deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt (2011–2017: 0,3 Prozent).

Was sind Nachtragskredite?
Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. 

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).

 


Adresse für Rückfragen

Philipp Rohr, Verantwortlicher Kommunikation,
Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Tel. 058 465 16 06, philipp.rohr@efv.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Finanzdepartement
http://www.efd.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70190.html