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Veröffentlicht am 21. März 2018

Untermiete: Bundesrat will Mietrechtsverordnung ergänzen

Bern, 21.3.2018 - Der Bundesrat will im Zeitalter der Digitalisierung die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen ergänzen. Der neue Artikel sieht eine generelle Zustimmung zur wiederholten kurzzeitigen Untermiete vor. Dies soll zu einer administrativen Vereinfachung führen. Der Bundesrat hat am 21. März 2018 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis 3. Juli 2018.