Finanzausgleich: Wirksamkeitsbericht schlägt garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent vor

Bern, 09.03.2018 - Der nationale Finanzausgleich erreicht seine Ziele weitgehend. Das Ziel der Minimalausstattung ressourcenschwacher Kantone wird indessen mehr als erfüllt. Dies zeigt der neue Wirksamkeitsbericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 in die Vernehmlassung gegeben hat. Der Bundesrat schliesst sich den Vorschlägen der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) weitgehend an und befürwortet eine garantierte Mindestausstattung von neu 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels.

Der Bundesrat legt dem Parlament alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs vor. Dieser analysiert die Zielerreichung und soll als Grundlage für die Dotierung der Ausgleichsgefässe und allfällige Systemanpassungen dienen. Hauptziele der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) von 2008 sind die Verringerung kantonaler Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die Steigerung der Effizienz bei der staatlichen Aufgabenerfüllung. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Wirksamkeitsbericht für die Periode 2016-2019:

  • Stärkung der kantonalen Finanzautonomie: Der Anteil zweckfreier Transfers am Gesamtvolumen der Transfers zwischen Bund und Kantonen konnte mit der Inkraftsetzung der NFA substantiell erhöht werden. Er beträgt heute rund 40 Prozent.
  • Verringerung der Unterschiede bezüglich finanzieller Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung: Der Ressourcenausgleich bewirkt eine erhebliche Reduktion der Disparitäten in der finanziellen Leistungsfähigkeit. Im Zeitverlauf bleiben diese ziemlich stabil. Seit 2008 etwas zugenommen haben die Unterschiede in der Steuerbelastung.
  • Erhalt der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone: Diese ist sowohl bei den Unternehmens- wie auch bei den Einkommenssteuern nach wie vor hoch.
  • Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen: Die anzustrebende minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts wurde vom ressourcenschwächsten Kanton (Jura) deutlich übertroffen. 2018 erreicht Jura einen Index nach Ausgleich von 88,3 Prozent. Die Dotierung des Ressourcenausgleichs ist daher gegenwärtig zu hoch.
  • Ausgleich übermässiger geografisch-topografischer und soziodemografischer Belastungen: Der Lastenausgleich deckt rund 30 Prozent der geografisch-topografischen Sonderlasten. Bei den demografischen Sonderlasten werden rund 10, bei den Kernstadtlasten rund 4 Prozent ausgeglichen.
  • Gewährleistung eines angemessenen interkantonalen Lastenausgleichs: Die Lastenausgleichszahlungen zwischen den Kantonen haben sich seit Einführung der NFA mehr als verdoppelt. Der Löwenanteil wird im Bereich der Tertiärbildung getätigt.

Vorgeschlagene Massnahmen und weiteres Vorgehen

Obwohl die Ziele des Finanzausgleichs weitgehend erreicht werden, unterstützt der Bundesrat den Vorschlag der KdK, die Dotation auf Basis einer fixen Zielgrösse festzulegen. Damit erübrigt sich die Festlegung der Grundbeiträge beim Ressourcenausgleich durch das Parlament alle vier Jahre. Die Dotation ergibt sich aufgrund der Entwicklung der Disparitäten und der Höhe der Mindestausstattung. Der Bundesrat ist auch mit der Erhöhung des Zielwertes von 85 auf 86,5 Prozent einverstanden, auch wenn das mit einer Mehrbelastung des Bundes einhergeht und den Anteil der gebundenen Ausgaben des Bundes langfristig erhöht.

Die Ziele des Finanzausgleichs werden heute mehr als erreicht. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone profitieren deshalb von einer schrittweisen Reduktion der Dotation, die auch unabhängig vom Vorschlag der KdK notwendig wäre. Bund und Kantone haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche die Frage einer allfälligen Verwendung der frei werdenden Mittel unter Berücksichtigung weiterer Lastenverschiebungen zwischen Bund und Kantonen diskutiert.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. Juni 2018. Nach der Auswertung wird der Bundesrat im September seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden und dabei einen Vorschlag zur Verwendung der frei werdenden Mittel unterbreiten.

Die Ausgleichsgefässe

Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res-sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Er wird durch den Bund und die ressourcenstarken Kantone finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.

Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.

Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über-gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er endet spätestens 2035 und wird seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.


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