Forschungsinstitutionen und Unternehmen aus der Schweiz erhalten Zugang zur europäischen Förderinitiative ECSEL
Bern, 09.03.2018 - Am 9. März 2018 hat der Bundesrat das Abkommen zur Teilnahme der Schweiz an der Joint Technology Initiative Electronic Components and Systems for European Leadership (JTI ECSEL) genehmigt. Mit dieser europäischen Förderinitiative werden marktnahe, grenzüberschreitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den Bereichen Mikro- und Nanoelektronik, Systemintegration und intelligente Systeme unterstützt. Damit gestaltet die Schweiz die Digitalisierung in Europa aktiv mit. Die dabei anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten von Forschungsinstitutionen werden mit 70%, von KMU mit 50-60% und von grossen Unternehmen mit 30-35% seitens der EU und der Schweiz gefördert.
Das ECSEL Programm steht allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den an den europäischen Programmen für Forschung und Innovation (Horizon 2020) assoziierten Staaten offen. Im Zeitraum 2014 bis 2020 sollen Projekte mit einem Volumen von 4 Milliarden Euro durchgeführt werden. Diese werden mit 1,18 Milliarden Euro aus dem Horizon 2020 Budget finanziert sowie mit ungefähr gleich hohen Mitteln von den beteiligten Ländern. Ausserdem beteiligt sich die Industrie an der Finanzierung mit Eigenleistungen.
Die an der ECSEL Organisation beteiligten Industrievereinigungen bestimmen über die Forschungsagenda. Die beteiligten Länder können die Strategie, die zentrale Evaluation und die Vergabe von Fördermitteln mitgestalten. Die jährlichen Ausschreibungen erfolgen im Rahmen des Horizon 2020-Programmteils „Industrial Leadership“ und werden zentral organisiert und evaluiert. Von der Förderinitiative sollen insbesondere Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungsinstitutionen profitieren.
Seit der Assoziierung der Schweiz an Horizon 2020 im Jahr 2017 ist eine Teilnahme der Schweiz an der ECSEL Trägerorganisation rechtlich möglich. Die Mittel für die Beteiligung der Schweiz hat das eidgenössische Parlament 2016 im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2017 bis 2020 bereits genehmigt. Die Umsetzung der Förderinitiative in der Schweiz erfolgt durch die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation.
Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichtet sich die Schweiz, sich nach den gemeinsam mit den Mitgliedsländern bestimmten Programmregeln von ECSEL an der Projektförderung zu beteiligen und hierfür ein Förderbudget für die Schweizer Projektpartner bereitzustellen. Schweizer Akteure können sich bereits an der ECSEL Ausschreibung 2018 beteiligen. Detaillierte Angaben über die Beteiligungsregeln sind zu finden auf der Webseite des SBFI (www.sbfi.admin.ch) und derjenigen von ECSEL (www.ecsel.eu).
Adresse für Rückfragen
Roland Bühler,
Ressort Forschungs- und Innovationsprogramme,
Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation,
Tel. +41 58 464 71 41,
roland.buehler@sbfi.admin.ch
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch