Personenstandsregister wird modernisiert: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 09.03.2018 - Das Parlament hat in der Wintersession 2017 zugestimmt, dass der Bund die Verantwortung für das Personenstandsregister übernimmt. Zudem ist der Bundesrat in einem Bericht von Anfang März 2017 zum Schluss gekommen, dass Eltern von Fehlgeborenen künftig die Möglichkeit haben sollen, diese freiwillig im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Zur Umsetzung beider Beschlüsse sollen nun die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 15. Juni 2018.

Mit der Modernisierung des Personenstandsregisters (auch bekannt unter der Bezeichnung "Infostar") gehen insbesondere Betrieb und Entwicklung der zentralen elektronischen Datenbank des Zivilstandswesens in die alleinige Verantwortung des Bundes über. Entsprechend ändern sich die Rechte und Pflichten der Kantone. Dies erfordert Anpassungen in der ZStV: Es ist vorgesehen, dass die Kantone dem Bund jährlich eine Gebühr von 500 Franken pro Anwender entrichten und ihm unentgeltlich Fachpersonen zur Verfügung stellen. Im Gegenzug wird eine verwaltungsinterne Kommission geschaffen, in der die Kantone ihre Anliegen an die Entwicklung des Systems einbringen können.

Fehlgeburten: Bestätigung durch Zivilstandsamt ermöglichen

Nach geltendem Recht werden heute nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene im Personenstandsregister eingetragen. Als Totgeborene gelten Kinder, die mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm oder nach der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche tot geboren werden. Kinder, die ohne Lebenszeichen auf die Welt kommen und die Grenzwerte von 500 Gramm oder 22 Wochen Schwangerschaftsdauer nicht erreichen, gelten als Fehlgeborene und werden heute im Personenstandsregister nicht eingetragen.

In einem am 3. März 2017 verabschiedeten Bericht ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass eine Beurkundung Fehlgeborener die Trauerarbeit der Eltern erleichtern und dort, wo die kantonalen oder kommunalen Bestattungsordnungen es zulassen, die Formalitäten rund um die Bestattung vereinfachen kann. Im Einklang mit der Praxis anderer europäischer Länder will er deshalb Eltern von Fehlgeborenen die Möglichkeit geben, die Geburt freiwillig im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Die Eintragung soll dabei nach dem gleichen Prozess erfolgen wie die Geburt von Totgeborenen. Dafür sind ebenfalls Änderungen der ZStV sowie auch der ZStGV notwendig.


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