Schutz ausländischer Vertretungen: Unterstützung durch die Armee noch bis 2019

Bern, 02.03.2018 - Die Armee soll den Kanton Bern und die Stadt Zürich noch bis Ende 2019 mit maximal 32 Personen beim Schutz ausländischer Vertretungen unterstützen. Ab dann werden nur noch einzelne Armeeangehörige im Botschaftsschutz tätig sein, um die für solche Einsätze nötigen Kompetenzen zu erhalten. Die entsprechende Botschaft hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. März 2018 verabschiedet.

Der langjährige Einsatz der Armee endete am 31. Dezember 2017. Wie die am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Armee vorsehen, hat der Bundesrat Ende 2017 zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen einen Einsatz von Angehörigen der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen und für Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr für das Jahr 2018 beschlossen.

Im Rahmen dieses Kompetenzerhaltes setzt das VBS im Jahr 2018 für den Schutz der ausländischen Vertretungen maximal 44 Angehörige der Armee ein. Auf diesen Bestand, der bereits bei Gesprächen im Jahr 2015 vorgeschlagen wurde, stützten sich die Kantone Bern und Genf sowie die Stadt Zürich bei ihrer Personalplanung. Bund und Kantone haben daher vereinbart, den Bestand für das Jahr 2018 beizubehalten, damit die Polizeien ihre Planung nicht kurzfristig ändern müssen.

Weiteres Engagement auch noch im 2019

Nach dem neuen Gesetz muss die Armee 2019 ihre Präsenz auf das zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen notwendige Minimum beschränken. Der Kanton Bern und die Stadt Zürich können allerdings nicht schon ab 1. Januar 2019 das fehlende militärische Personal durch ziviles Personal ersetzen. Sie haben deshalb für das Jahr 2019 ein Gesuch für einen subsidiären Armeeeinsatz im Assistenzdienst eingereicht.

Der Bundesrat schlägt nun vor, noch für ein zusätzliches Jahr, vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, bis zu 32 Angehörige der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen einzusetzen. Diese Anzahl muss im Laufe des Jahres den Rekrutierungen in Bern und Zürich entsprechend reduziert werden.

Nach dem 31. Dezember 2019 will der Bundesrat Angehörige der Armee beim Schutz ausländischer Vertretungen nur noch zur Aufrechterhaltung der Kompetenzen einsetzen. Eine Arbeitsgruppe des Sicherheitsverbundes Schweiz mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Städte wird sich im Verlaufe des Jahres grundsätzliche Überlegungen zum Kompetenzerhalt der Armee für den Schutz ausländischer Vertretungen machen.


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