Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) wird verbindlicher: Das Projekt MAMAC startet in die Pilotphase

Bern, 04.09.2006 - Bund und Kantone wollen mit dem Projekt IIZ-MAMAC Personen mit komplexen Mehrfachproblematiken rascher wieder in den Arbeitsmarkt zurückführen. Dazu sollen Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe in verbindlicher Weise zusammenarbeiten. Kernelement von MAMAC ist die medizinische und arbeitsmarktliche Beurteilung (Assessment) und ein für alle Beteiligten verbindlicher Massnahmenplan. Das Projekt hat eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Umsetzung erreicht. Die Projektträgerschaft und die Kantone, die sich am Projekt beteiligen, diskutieren an einer Tagung am 4. und 5. September in Bern die konkrete Umsetzung in der Praxis. Die Erfahrungen der Kantone als Hauptakteure in der praktischen Durchführung von IIZ-MAMAC werden in die weiteren Arbeiten einfliessen.

Das Kürzel "MAMAC" steht für "Medizinisch-Arbeitsmarktliche Assessments mit Case-Management". IIZ-MAMAC ist ein Projekt, das auf Personen mit komplexen Mehrfachproblematiken ausgerichtet ist, also vereinfacht gesagt auf Menschen, bei welchen nicht klar ist, ob sie krank sind, weil sie keine Arbeit haben, oder ob sie keine Arbeit haben, weil sie krank sind. Weil in solchen Fällen meist auch unklar ist, ob die Arbeitslosenversicherung, die Invalidenversicherung oder die Sozialhilfe zuständig ist, dauern die Abklärungen der zum Teil komplexen Ursachen ihrer Probleme zu lange und es besteht die Gefahr, dass die Betroffenen von einer Institution zur nächsten weitergereicht werden. Während dieser Zeit verschärfen sich die Probleme oder sie fahren sich fest.

Im Rahmen der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) von Arbeitslosenversicherung (ALV), Invalidenversicherung (IV) und Sozialhilfe werden jetzt Strukturen geschaffen, die es ermöglichen, möglichst rasch die Situation umfassend und für alle drei Institutionen verbindlich zu analysieren und mit einem verbindlichen Integrationsplan festzulegen, welche Massnahmen für eine Reintegration in den Arbeitsmarkt nötig sind. Gleichzeitig wird ein Case-Management festgelegt und einer der drei Institutionen übertragen. Das Projekt IIZ-MAMAC ist eine Weiterführung der IIZ, die dadurch verbindlicher wird.

Trägerschaft von IIZ-MAMAC sind das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren/-direktorinnen und die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren/-direktorinnen sowie der Verband Schweizerischer Arbeitsämter, die IV-Stellen-Konferenz und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe. Weil Arbeitslosenversicherung und Invalidenversicherung durch die Kantone umgesetzt werden und die Kantone ohnehin für die Sozialhilfe verantwortlich sind, wird MAMAC in den Kantonen umgesetzt. Im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit den Kantonen sollen Erfahrungen im praktischen Vollzug einfliessen und Unterschiede kantonaler Vollzugsstrukturen in der Konzeption berücksichtigt werden. Folgende Kantone, in welchen konkrete Projekte in Vorbereitung oder Durchführung sind, beteiligen sich (Stand August 2006): Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Sankt Gallen, Waadt, Wallis, Zug und Zürich.

Gegenstand der Tagung vom 4. und 5. September ist die Diskussion von Vorschlägen, wie der konkrete MAMAC-Prozess in der Praxis ablaufen könnte. Folgende Themen werden insbesondere erörtert:

  • Wie kann frühzeitig festgestellt werden, welche Personen mit komplexen Mehrfachproblemen zu kämpfen haben, welche das Risiko einer Desintegration beinhalten (Triagekriterien)?
  • Wie können die Problemlage und die besonderen Bedürfnisse solcher Personen umfassend und trotzdem rasch beurteilt werden (Assessment)?
  • Wie können zweckmässige Massnahmen zur Reintegration in den Arbeitsmarkt bestimmt und verbindlich festgelegt werden?
  • Wie kann mit einem professionellen Case-Management dafür gesorgt werden, dass die Massnahmen auch umgesetzt werden?

Thema werden auch Kosten und Finanzierung sein. Im Rahmen der nun folgenden zweijährigen Pilotphase soll auch ermittelt werden, ob die Erwartung zutrifft, dass auf diese Weise nicht nur ein würdigerer Umgang mit Betroffenen möglich ist sondern auch eine Reduktion der Kosten erreicht werden kann.

Das Projekt ist auch bezüglich Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen modellhaft. In einer kleinen gemischten Projektgruppe wurden die Grundlagen, welche jetzt an die Kantone gehen, erarbeitet. Während der zweijährigen Pilotphase werden nun praktische Erfahrungen gesammelt, die an periodischen Projekt-Tagungen ausgetauscht werden. Mit diesen Erfahrungen wird das Projekt so weiterentwickelt, dass später die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für eine funktionierende Lösung geschaffen werden können.


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Alard du Bois-Reymond
Vizedirektor, Leiter Geschäftsfeld Invalidenversicherung
Bundesamt für Sozialversicherungen
Leiter Steuerungsausschuss IIZ-MAMAC



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