Bundesstab Bevölkerungsschutz: Bundesrat erweitert Aufgaben
Bern, 02.03.2018 - Der Bundesstab Bevölkerungsschutz ist neu für die Bewältigung aller bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse auf Bundesebene zuständig – von Erdbeben über Pandemien und KKW-Unfällen bis zu einem grossen Stromausfall. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 beschlossen. Damit verbessert der Bundesrat die Zusammenarbeit der beteiligten Stellen im Bevölkerungsschutz, was gerade bei einer Katastrophe oder in einer Notlage zentral ist. Die entsprechend totalrevidierte Verordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft.
Der Bundesstab für atomare, biologische oder chemische Schadenereignisse sowie für Naturereignisse (BST ABCN) besteht seit 2011 und koordiniert die Einsätze bei Katastrophen und Notlagen in seinen Bereichen. Verschiedene Ereignisse und Übungen haben deutlich gemacht, dass das Einsatzspektrum zu erweitern ist. Auch die Kantone forderten wiederholt ein einziges operatives Organ auf Bundesebene für alle bevölkerungsschutzrelevanten Ereignisse. Der Bundesrat beauftragte deshalb 2015 das VBS, die Funktion und die Struktur des Bundesstabes ABCN zu überprüfen.
Erweitertes Einsatzspektrum
Nun hat der Bundesrat die Aufgaben des Bundesstabes erweitert. Der Aufgabenbereich umfasst künftig Gefährdungen wie Erdbeben, Pandemie, KKW-Unfall, aber auch einen grossen Stromausfall oder eine Strommangellage. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat eine Totalrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt.
Mit dieser Weiterentwicklung stärkt der Bundesrat die Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen und den Bundesstellen. Der Bundesrat will damit die Bevölkerung besser schützen und Schäden verhindern oder begrenzen. Aufgrund des erweiterten Aufgabenbereichs heisst der Stab neu Bundesstab Bevölkerungsschutz (BSTB).
Kantonale Führungsorgane integriert
Weitere Änderungen betreffen die Struktur und die Zusammensetzung: Insbesondere die Vertretung der Kantone wird aufgewertet, indem neben den Regierungskonferenzen auch die Kantonalen Führungsorgane (KFO) integriert werden. Ebenfalls verbessert wird die Zusammenarbeit mit Betreiberinnen von kritischer Infrastrukturen; diese können bei Bedarf beigezogen werden. Die Nationale Alarmzentrale NAZ im Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS bildet den permanenten Kern eines neu geschaffenen Einsatz- und Supportelements. Neue finanzielle Verpflichtungen entstehen für die beteiligten Organisationseinheiten durch die Revision der Verordnung nicht.
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