Bundesrat verabschiedet Botschaft zur EU-Waffenrichtlinie

Bern, 02.03.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 die Botschaft zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie verabschiedet. Er hält an einer pragmatischen Umsetzung der Richtlinie fest und kommt nach der Vernehmlassung den kantonalen Vollzugsbehörden entgegen. Der Bundesrat unterstreicht in der Botschaft die Bedeutung von Schengen/Dublin für die Sicherheit, den Wirtschaftsstandort Schweiz und die Asylpolitik.

Die EU-Waffenrichtlinie wurde vor dem Hintergrund terroristischer Anschläge in Europa ausgearbeitet. Im Fokus stehen halbautomatische Waffen mit grosser Magazinkapazität. Die Gefährlichkeit dieser Waffen besteht darin, dass mit ihnen ohne Nachladen mehrere Schüsse abgegeben werden können. Der Zugang zu solchen Waffen soll beschränkt und der Informationsaustausch im Schengenraum verstärkt werden.

Da die halbautomatischen Waffen in der Schweiz traditionellerweise nach Beendigung des Armeedienstes übernommen werden können und im Schweizer Schiesssport verankert sind, hat sich der Bundesrat früh für eine pragmatische Umsetzung ausgesprochen. Für die Übernahme der Armeewaffe ändert sich nichts. Dafür sorgt die Ausnahmeregelung, welche die Schweiz mit der Europäischen Union aushandeln konnte.

Geringer Aufwand für Schützen und aktuelle Waffenbesitzer

Der Zugang zu halbautomatischen Waffen soll künftig nur für bestimmte Zwecke möglich sein. Schützen können diese Waffen weiterhin erwerben. Sie müssen entweder Mitglied in einem Schützenverein sein oder regelmässig schiessen (z.B. in privaten Schiesskellern). Auch Sammler und Museen können diese Waffen erwerben, wenn sie die erforderlichen Massnahmen treffen, um diese sicher aufzubewahren und eine Liste der Waffen führen, für die eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist.

Aktuelle Besitzer der Waffen können ihren rechtmässigen Besitz innerhalb von drei Jahren beim kantonalen Waffenbüro bestätigen lassen. Diese Bestätigung ist nur dann notwendig, wenn die Waffe noch nicht in einem Verzeichnis registriert ist respektive nicht direkt von der Armee nach Beendigung des Dienstes übernommen wurde.

Geringer Aufwand für die Kantone

Die kantonalen Waffenbüros vollziehen das schweizerische Waffenrecht. Sie erteilen Bewilligungen für den Erwerb von Waffen und müssen künftig Meldungen von Waffenhändlern zu sämtlichen Transaktionen entgegennehmen.

In der Vernehmlassung äusserten zahlreiche Kantone Bedenken zum möglichen administrativen Aufwand. Der Bundesrat nimmt diese Bedenken der Kantone ernst und schlägt vor, die Bestätigungsfrist des Besitzes von zwei auf drei Jahre auszudehnen. So bekommen die kantonalen Waffenbüros genügend Zeit für ihre Arbeit. Zudem will der Bundesrat die Frist, innert der Waffenhändler Transaktionen den Kantonen melden müssen, von 10 auf 20 Tage erhöhen.

Um die Meldungen der Waffenhändler bearbeiten zu können, werden Anpassungen an den kantonalen Informationssystemen notwendig sein. Der Bund will sich finanziell an dieser Arbeit beteiligen. In der Schweiz gibt es aber auch weiterhin kein zentrales Waffenregister. Die Kantone führen ihre Register autonom. Sämtliche kantonalen Waffenregister sind untereinander mittels einer Plattform verbunden, was den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und fedpol vereinfacht.

Schengen und Dublin beibehalten

Die Kantone und zahlreiche Parteien anerkennen in ihren Vernehmlassungsantworten die Bedeutung von Schengen und Dublin für die Sicherheit, für den Wirtschaftsstandort Schweiz und für die Asylpolitik. Der Bundesrat unterstreicht in seiner Botschaft die Bedeutung von Schengen für die Polizeizusammenarbeit. Kriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt. Die Schweiz ist mit Schengen Teil eines gemeinsamen europäischen Fahndungsraums. Über die Verbindung mit dem Schengener Informationssystem erfolgen in der Schweiz und im Ausland pro Jahr über 15 000 Fahndungstreffer. Die Dublin-Zusammenarbeit ist für die Schweizer Asylpolitik zentral. Ohne Dublin könnte jeder in einem Dublin-Staat abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz ein neues Asylgesuch stellen.

Die Schweiz profitiert vor allem auch volkswirtschaftlich und finanziell von der Schengen-Assoziierung. Der Verlust des Schengen-Visums hätte gravierende Folgen für den Schweizer Tourismus und für die Grenzregionen. Das zeigt auch ein Bericht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) über die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz, den der Bundesrat im Februar 2018 veröffentlicht hat. Ein System für die innere Sicherheit aufzubauen, das mit dem Schengen-System vergleichbar wäre, würde gemäss der Schätzung dieses Berichts zwischen 400 und 500 Millionen Franken kosten. Insgesamt würde ein Wegfall von Schengen/Dublin für die Schweizer Volkswirtschaft zu einem jährlichen Einkommensverlust von bis zu 11 Milliarden Franken führen.


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