Schweizer Filmpreis 2018: Ehrenpreis für Georges Schwizgebel

Bern, 27.02.2018 - Der Ehrenpreis des Schweizer Films 2018 geht an Georges Schwizgebel. Die Auszeichnung würdigt sein herausragendes Lebenswerk im Bereich des Animationsfilms. Die Verleihung des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 23. März 2018, in der Halle 622 in Zürich Oerlikon in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga statt.

Im Rahmen des Schweizer Filmpreises 2018 verleiht das Bundesamt für Kultur (BAK) Georges Schwizgebel den Ehrenpreis für sein filmisches Gesamtwerk. Georges Schwizgebel hat den Schweizer Animationsfilm geprägt wie kaum ein anderer. Seine Filme wurden an Festivals in aller Welt präsentiert und ausgezeichnet. Sein Schaffen wurde u.a. in Paris, Tokyo, Montreal und New York mit Retrospektiven und Ausstellungen geehrt. Georges Schwizgebel ist zudem Gründungsmitglied des Groupement Suisse du Film d’Animation (GSFA). Der Berufsverband der professionellen Animationsfilmschaffenden wurde 1968 in Genf gegründet. 2018 feiert der Verband sein 50-Jahr-Jubiläum.

1944 in Reconvilier geboren, widmet sich Georges Schwizgebel zunächst dem Kunststudium. 1971 gründet er mit Daniel Suter und Claude Luyet das Studio GDS, in welchem Auftragsarbeiten und unabhängige Produktionen entstehen. In diesem Studio sind bis heute, in regelmässigen Abständen, über 20 kurze Animationsfilme von ihm gestaltet und produziert worden, angefangen vom „Le Vol d’Icare“ (1974) bis zum bisher letzten Werk „La Bataille de San Romano“ (2017). Für „La Jeune Fille et les Nuages“ erhielt er 2002 und für „Le roi des Aulnes“ (Erlkönig) 2016 den Schweizer Filmpreis in der Kategorie „Bester Animationsfilm“.

Musik und Malerei spielen in Georges Schwizgebels Animationen eine wichtige Rolle. Die Nominierungskommission hält in ihrer Würdigung fest: „Mit seinen fliessenden Metamorphosen ist er ein ‚Maler der Leinwand‘. Die weit ausholenden Kamerabewegungen überwinden in seinen Filmgemälden mit verblüffender Kontinuität alle zeitlichen und räumlichen Grenzen.“
Der Ehrenpreis des Schweizer Films ist mit 30 000 Franken dotiert.

Die Woche der Nominierten
Die Woche vom 19. bis 25. März 2018 ist den nominierten Filmen gewidmet. Diese Woche der Nominierten wird von der Association „Quartz“ Zürich Genève organisiert. Die Cinémas du Grütli in Genf und das Filmpodium in Zürich bieten eine Reihe von Veranstaltungen an, die dem Publikum die Möglichkeit geben, mit den Filmschaffenden in einen direkten Dialog zu treten. Das Werk von Georges Schwizgebel, dem diesjährigen Gewinner des Ehrenpreises, wird bei dieser Gelegenheit ebenfalls präsentiert. Das detaillierte Programm befindet sich auf www.schweizerfilmpreis.ch/de

Die Preisverleihung
Die Verleihung des Schweizer Filmpreises findet am Freitag, 23. März 2018 in der Halle 622 in Zürich Oerlikon in Anwesenheit von Bundesrätin Simonetta Sommaruga als Vertreterin des Bundesrats statt. Die Ehrung des einheimischen Filmschaffens wird vom Bundesamt für Kultur mit den Partnern SRG SSR und der Association „Quartz“ Genève Zürich realisiert und in Zusammenarbeit mit Swiss Films, der Schweizer Filmakademie und den Solothurner Filmtagen organisiert. Seit 2012 wird die offizielle Ehrung des Schweizer Filmschaffens vom Bund ausgerichtet. 


Adresse für Rückfragen

Akkreditierungen für die Verleihung des Schweizer Filmpreises können unter folgendem Link angefordert werden: https://www.schweizerfilmpreis.ch/de/medien/akkreditierung

Interview-Anfragen im Rahmen des Schweizer Filmpreises können an Ursula Pfander gerichtet werden: media@schweizerfilmpreis.ch, Tel. 079 628 22 71.


Herausgeber

Bundesamt für Kultur
http://www.bak.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69928.html