Über 4500 Einsprachen gegen neue Nachtflugregelung

Bern, 09.08.2001 - Beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind gegen die provisorische Änderung des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich über 4500 Einsprachen eingegangen. Die Mehrheit der Einsprachen richten sich gegen die vorgesehenen ausgedehnten Anflüge auf die Piste 28. Diese sind eine Folge der im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarten verlängerten Nachtflugsperre.

Gegen die von der Flughafen Zürich AG beim BAZL beantragte provisorische Änderung des Betriebsreglements sind während der öffentlichen Auflage über 4500 Einsprachen eingegangen. Sie stammen aus den Gemeinden östlich, südlich und westlich des Flughafens, die durch neue Anflugwege oder verlängerte Pistenöffnungszeiten betroffen sind. Bekämpft wird vorab die vorgesehene vermehrte Nutzung der Piste 28 ab 22 Uhr für Anflüge von Osten her. Widerstand hervorgerufen haben aber auch die für eine Verlängerung der Nachtflugsperre nötigen Entlastungsmassnahmen. So wehren sich die vom Abflug Richtung Süden Betroffenen gegen eine Verlängerung des Flugbetriebs von 21 bis 22 Uhr auf der Piste 16. Im Westen erwächst der Vorverlegung der Starts ab der Piste 28 von 7 auf 6.30 Uhr Opposition. Demgegenüber wehren sich mehrere Fluggesellschaften, die den Flughafen Zürich benützen, gegen Einschränkungen des Flugbetriebs.

Die verlängerte «Nachtruhe» hängt zusammen mit dem neuen Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland, den die beiden Delegationen an ihren Verhandlungen in Bern Ende Juli auf technischer Ebene bereinigt haben. Die noch offenen Punkte sind Gegenstand eines weiteren Treffens der Verkehrsminister Moritz Leuenberger und Kurt Bodewig vom 14. August. An einem ersten Treffen im April hatten die Minister die Eckwerte des Vertrages festgelegt. Einer davon ist eine verlängerte Nachtflugsperre über deutschem Gebiet von 22 bis 6 Uhr. Daran anknüpfend will die Flughafen Zürich AG ab der Unterzeichnung des Staatsvertrags die «Nachtruhe» in der Schweiz ausdehnen. Sie soll neu von 23 bis 6 Uhr (bisher 0.30 bis 5.30 Uhr) gelten. Einzige Ausnahme: Für Verspätungen im Flugverkehr sind Starts und Landungen bis 23.30 Uhr erlaubt.

Die Änderung des Betriebsreglements hat aber nur provisorischen Charakter. Die Erarbeitung des neuen Betriebsreglements kann erst nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags in Angriff genommen werden. Das BAZL geht davon aus, dass das neue Reglement im vierten Quartal 2002 zur Genehmigung vorliegen wird.

Das BAZL wird nun eine Stellungnahme der Flughafen Zürich AG zu den umstrittenen Fragen einholen. Danach wird es in Übereinstimmung mit dem Abschluss des Staatsvertrags über die beantragten provisorischen Änderungen des Betriebsreglements entscheiden. Einsprecher können den Entscheid des BAZL an die Rekurskommission des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) weiterziehen.



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