Betriebsreglement Flughafen Zürich: Ständerat Hans Lauri koordiniert Gespräche

Bern, 09.10.2001 - Bis in einem Jahr muss die Flughafen Zürich AG (Unique) beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Entwurf für ein neues Betriebsreglement einreichen. Voraussetzung zur Genehmigung dieses Reglementes ist das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Als Moderator für die diesbezüglichen Koordinationsgespräche fungiert der Berner Ständerat Hans Lauri.

Ende Mai 2001 hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) dem Flughafen Zürich eine Betriebskonzession für weitere 50 Jahre erteilt. Damit verbunden war die Verpflichtung, bis ein Jahr nach der für den 18. Oktober 2001 vorgesehenen Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Deutschland über den Flugverkehr nach Zürich den Entwurf für ein neues Betriebsreglement einzureichen.

Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch das BAZL ist das im Rahmen des Sachplanes Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den Flughafen Zürich. Es enthält raumplanerische Bedingungen für den Betrieb des Flughafens. Die Genehmigung dieses Objektblattes liegt in der Kompetenz des Bundesrates.

Um Verzögerungen im Bewilligungsverfahren zu vermeiden, müssen der Entwurf des Betriebsreglementes und das SIL-Objektblatt von Anfang an aufeinander abgestimmt sein. Sie müssen sich auf das gleiche Betriebskonzept abstützen (An- und Abflugverfahren, Pistenbenützungen, Betriebszeiten).

Die Erarbeitung des Betriebskonzeptes wird durch die zuständigen Stellen von Bund, Kanton Zürich, betroffenen Nachbarkantonen, Flughafenhalterin (Unique) und Flugsicherung (Skyguide) gemeinsam an die Hand genommen. Die Leitung der dazu notwendigen Koordinationsgespräche nimmt Ständerat Hans Lauri wahr. Der ehemalige Regierungsrat des Kantons Bern soll dabei als neutraler Moderater fungieren.

Es ist folgendes Vorgehen vorgesehen:

  • Die Flughafenhalterin listet alle technisch realisierbaren Betriebsvarianten auf und macht Angaben zu deren Wirtschaftlichkeit, deren Auswirkungen auf Raum und Umwelt (insbesondere Nachweis der Lärmbelastung) und zur notwendigen Infrastruktur (Bauten und Anlagen).
  • Diese Varianten werden den Beteiligten an einem ersten Koordinationsgespräch vom 25. Oktober 2001 vorgestellt. An einem zweiten Gespräch (etwa November 2001) sollen die Kriterien festgelegt werden, nach denen die Varianten zu beurteilen sein werden.
  • Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben anschliessend bis Ende Jahr Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu nehmen. Auf der Basis dieser Stellungnahmen wird die Flughafenhalterin die Betriebsvarianten weiter bearbeiten und konkretisieren. Der Koordinationsprozess soll bis im Sommer 2002 abgeschlossen sein.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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