Ambulant vor stationär – Liste mit Eingriffen verabschiedet

Bern, 20.02.2018 - Ab dem 1. Januar 2019 werden sechs Gruppen von operativen Eingriffen nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. In begründeten Fällen wird auch eine stationäre Behandlung von der OKP übernommen. Mit seinem Entscheid fördert das EDI die ambulante Leistungserbringung im Interesse der Patientinnen und Patienten und trägt gleichzeitig zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitsbereich bei.

In der Schweiz werden mehr Eingriffe stationär durchgeführt als im Ausland, obwohl ein ambulanter Eingriff aus medizinischer Sicht angezeigt und patientengerecht wäre und weniger Ressourcen beanspruchen würde.

Das EDI hat deshalb entschieden, dass folgende sechs Gruppen von Eingriffen nur noch vergütet werden, wenn sie ambulant vorgenommen werden:

- Einseitige Krampfaderoperationen der Beine
- Eingriffe an Hämorrhoiden
- Einseitige Leistenhernienoperationen
- Untersuchungen/Eingriffe am Gebärmutterhals oder an der Gebärmutter
- Kniearthroskopien inkl. arthroskopische Eingriffe am Meniskus
- Eingriffe an Tonsillen und Adenoiden

Der Beschluss des EDI hat zum Ziel, bei diesen Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen. Einige Kantone (AG, LU, VS, ZG, ZH) haben bereits eigene Listen beschlossen, die zum Teil über die sechs Gruppen von Eingriffen hinaus gehen. Dies ist weiterhin möglich.

Die entsprechende Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) tritt per 1. Januar 2019 in Kraft. Sie wurde unter Einbezug der betroffenen Akteure erarbeitet. Die Übergangszeit ermöglicht es den Spitälern und Versicherern, sich organisatorisch auf die neue Regelung einzustellen. Derzeit werden zudem jene Ausnahmekriterien erarbeitet, nach welchen auch eine stationäre Behandlung vergütet werden kann.

Verlagerungspotential und Kosteneinsparungen
Im Jahr 2016 bestand ein Verlagerungspotential von 33‘000 stationären Fällen, die ambulant hätten operiert werden können. Zu diesem Schluss kommt eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN). Mit seinem Entscheid fördert das EDI die ambulante Leistungserbringung und trägt zur Dämpfung der Kosten im Gesundheitsbereich bei. Die Studie weist für die ab Anfang 2019 ambulant durchzuführenden Eingriffe ein Einsparpotential in den Kantonen von rund 90 Millionen Franken aus.

Monitoring und Evaluation
Um die Auswirkungen der Massnahmen auf die Patientinnen und Patienten sowie auf die Leistungserbringer und Versicherer zu beobachten, wird ein Monitoring durchgeführt. Über eine Erweiterung der Liste von ambulant durchzuführenden Eingriffen wird nach der Evaluation entschieden.


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