Die EKM erleichtert die erleichterte Einbürgerung

Bern, 15.02.2018 - Ab sofort können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, erleichtert einbürgern lassen. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM richtet sich mit einem Video-Clip und einer Webseite an Personen der dritten Ausländergeneration und zeigt Schritt für Schritt, wie diese vorgehen müssen, wenn sie die neue Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung nutzen möchten.

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation besitzen zwar keinen roten Pass, doch sind sie meist bestens integriert und fühlen sich als Teil der Schweizer Gesellschaft. Darum setzt sich die EKM seit langem dafür ein, dass diese Kinder und Jugendlichen erleichtert eingebürgert werden können. Die EKM möchte die Jugendlichen gezielt informieren und unterstützen. In einem Video-Clip zeigt sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Rechte und Pflichten die Einbürgerung mit sich bringt. Das einstufige Verfahren ist mit einem kleineren zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Auch entfällt ein Vorsprechen vor einer Kommission oder eine Abstimmung über das Gesuch in einer Gemeindeversammlung.

Der Weg, den diese Jugendlichen mit ihrem Einbürgerungswunsch beschreiten, ist trotzdem anspruchsvoll. Deshalb publiziert die EKM auf ihrer Website eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Einbürgerungs-Interessierte vorgehen müssen. Sie bietet Links zu den Ansprechstellen sowie "Textbausteine", welche die Kommunikation mit den Behörden erleichtern. Die EKM trägt dazu bei, das Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten und ermutigt betroffene Personen, von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen.


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Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



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