Keine Änderung der innovationspolitischen Rahmenbedingungen des Bundes nötig

Bern, 14.02.2018 - Der vom Bundesrat am 14. Februar 2018 in Erfüllung eines Postulats (13.3073) verabschiedete Bericht «Gesamtschau der Innovationspolitik» legt dar, dass das schweizerische Innovationssystem gut funktioniert und in der Lage ist, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Die schweizerische Innovationspolitik ist stark im Föderalismus verankert und kommt ohne eine zusätzliche übergeordnete Steuerung durch den Bund aus. Somit ist die Schaffung eines Masterplans oder eines Innovationsgesetzes derzeit nicht angezeigt.

Der vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erstellte Bericht «Gesamtschau der Innovationspolitik» legt dar, dass die Innovationslandschaft der Schweiz ein komplexes, historisch gewachsenes und fein austariertes System von unterschiedlichen Akteuren, Institutionen und Strukturen ist. Darin ist der wichtigste Akteur die Privatwirtschaft, die die grössten Investitionen in die Forschung und in die Überführung von Forschungsresultaten in marktfähige Produkte und Dienstleistungen tätigt.

Die öffentliche Hand unterstützt Innovation primär auf den Ebenen Gemeinden, Regionen und Kantone. Der Bund beschränkt sich seinerseits weitgehend auf die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich Innovationen entfalten können. Subsidiär und ergänzend zu den anderen Ebenen und Akteuren fördert der Bund die Innovation und das Unternehmertum durch die Innovationsagentur Innosuisse sowie im Rahmen der Standortförderung und seiner KMU-Politik. Ausserdem stehen den Forschungs- und Innovationsakteuren europäische Förderinstrumente offen, so namentlich Horizon 2020, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, oder die Initiative EUREKA, die marktorientiertes Forschungs-, Entwicklungs- und Umsetzungswissen zusammenführt.

Der Bericht gibt erstmals einen Überblick über das schweizerische Innovationssystem, über die Förderaktivitäten des Bundes, über Massnahmen und Aktivitäten auf den anderen politischen Ebenen, die Bedeutung von Forschung und Innovation in der Privatwirtschaft sowie über die Rolle internationaler Programme zur Förderung von Innovation. Hierbei stützt er sich auf frühere Berichte und Studien verschiedener Bundesstellen, die zusammengenommen dieses Gesamtbild ergeben. Die Analyse belegt die hohe Stabilität eines Systems, welches den privaten Akteuren sowie den Gemeinden und Kantonen schnelles und flexibles Handeln ermöglicht. Das schweizerische Innovationssystem ist lebendig und weitgehend selbstregulierend; es ist ohne zusätzliche Steuerung erfolgreich und vermag auf neue Herausforderungen zu reagieren. Dies macht das schweizerische Innovationssystem erfolgreich und anpassungsfähig.

Ein im Bericht gezogener Vergleich mit dem Ausland zeigt, dass sich die Schweizer Innovationspolitik nicht fundamental von vergleichbaren Ländern und Wirtschaftsräumen unterscheidet. Wie andere Länder greift auch die Schweiz zentrale, für die eigene Innovationsleistung wichtige Themen wie die Digitalisierung auf. Sie tut dies aber ohne von einer auf allen staatlichen Ebenen explizit koordinierten Innovationsstrategie geleitet zu werden.

Der Bericht zieht das Fazit, dass das schweizerische Innovationssystem erst dann angepasst oder die Innovationspolitik erst dann neu geregelt werden müsste, wenn deutliche Anzeichen darauf hinweisen würden, dass die bestehenden Strukturen nicht mehr in der Lage sind, auf Veränderungen zu reagieren. Das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund verzichtet der Bundesrat auf Massnahmen wie die Schaffung eines Masterplans Innovation oder eines Innovationsgesetzes.


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Daniel Egloff, Leiter Ressort Innovation, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, Tel. +41 58 462 84 15, daniel.egloff@sbfi.admin.ch



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