Erleichterter Kapitalaufbau für systemrelevante Banken

Bern, 14.02.2018 - Systemrelevante Banken sollen aufgrund von Too-big-to-fail-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaft herausgeben müssen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 beschlossen und überweist die Botschaft ans Parlament.

Das Too-big-to-fail-Regime (TBTF-Regime) zwingt systemrelevante Banken, genügend Eigenmittel zu halten, um im Krisenfall nicht von den Steuerzahlern gerettet werden zu müssen. Diese Verpflichtung kann dazu führen, dass sie TBTF-Instrumente emittieren wie Bail-in-Bonds, Write-off-Bonds und Contingent Convertibles (CoCos).

Die Emission von TBTF-Instrumenten muss bei systemrelevanten Banken nach Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) spätestens ab 1. Januar 2020 durch die Konzernobergesellschaft erfolgen. Die Konzernobergesellschaft gibt die Mittel aus den TBTF-Instrumenten konzernintern an jene Konzerngesellschaften weiter, welche die Eigenmittel benötigen.

Bei der Konzernobergesellschaft erhöht dies die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt. Mehr Steuern mindern die Eigenmittel und stehen somit im Widerspruch zu den Zielen der TBTF-Gesetzgebung. Ohne gesetzliche Anpassungen ergäbe sich eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung, die langfristig bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern zu Mehreinnahmen von jährlich bis zu mehreren hundert Millionen Franken führen könnte.

Um die Ziele der TBTF-Gesetzgebung zu unterstützen, wird die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell angepasst.
  • Der Zinsaufwand für TBTF-Instrumente soll nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, der den Beteiligungsabzug kürzt.
  • Die an Konzerngesellschaften weitergegebenen Mittel aus TBTF-Instrumenten sollen in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden.

In der Vernehmlassung kritisierten Wirtschaftskreise, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen von Banken fokussiert sei. Aufgrund der unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Situation erachtet der Bundesrat die Stossrichtung der Vorlage weiterhin als sachgerecht. So hatte denn auch das Parlament eine Ausnahme von der Verrechnungssteuer für die TBTF-Instrumente beschlossen, um den Zielen der TBTF-Gesetzgebung zum Durchbruch zu verhelfen. Als Reaktion auf die geäusserte Kritik wird die Neuerung aber auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten.

 


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