WEF: Bundesrat will Assistenzdienst der Armee 2019 bis 2021 fortführen

Bern, 14.02.2018 - Der Bundesrat will weiterhin mit einem Assistenzdienst der Armee zur Sicherheit am Jahrestreffen des WEF in Davos beitragen. In seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet. Auch in den Jahren 2019 bis 2021 sollen jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige zur Unterstützung des Kantons Graubünden eingesetzt werden. Der Beschluss muss vom Parlament genehmigt werden.

Gemäss heutigem Beschluss des Bundesrats wird die Armee den Kanton Graubünden anlässlich des WEF-Jahrestreffens in Davos in den Jahren 2019, 2020 und 2021 weiterhin unterstützen. Diese Unterstützung umfasst den subsidiären Sicherungs- und Unterstützungseinsatz der Armee mit Leistungen vor allem in den Bereichen Objekt- und Personenschutz, Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum sowie mit logistischer Unterstützung, insbesondere im Bereich Koordinierter Sanitätsdienst (KSD).

Assistenzdienst mit bis zu 5000 Angehörigen der Armee

Es ist vorgesehen, jährlich bis maximal 5000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst einzusetzen, weshalb der Einsatz der Armee nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Ausser bei den Massnahmen zur Wahrung der Lufthoheit liegt die Einsatzverantwortung bei der Kantonspolizei Graubünden. Diese erteilt der zugewiesenen Truppe nach Rücksprache mit dem VBS schriftlich den Auftrag und regelt insbesondere die Zuständigkeiten, die Unterstellungsverhältnisse, die Polizeibefugnisse der Armee sowie den Dienstverkehr, den die Armee an sie richtet. Der Kanton Graubünden informiert die Bevölkerung vor und während des Einsatzes über Aufgaben und Tätigkeiten der Truppe.

Zudem will der Bundesrat, dass sich der Bund weiterhin gemeinsam mit dem Kanton Graubünden, der Gemeinde Davos und der WEF-Stiftung an den Kosten beteiligt, die durch den Einsatz der zusätzlichen Sicherheitskräfte entstehen. Der Ausgabenplafond beträgt 9 Millionen Franken pro Jahr und die Kostenregelung bleibt gleich wie in den Vorjahren.


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