Urteil im Rechtsstreit Registrierung der Marke Swiss Military

Bern, 09.02.2018 - Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rechtsstreit Registrierung der Marke Swiss Military geurteilt: Die Marke „Swiss Military“ für Uhren darf nur von der Schweizerischen Eidgenossenschaft benützt werden und die Registrierung der Marke zugunsten von armasuisse ist rechtens. Mit dieser Entscheidung endet ein jahrelanger Rechtstreit. Dieses weitere Militärmarkenurteil zugunsten der Eidgenossenschaft hat Signalwirkung und stärkt die Position der Markenlizenznehmer.

Die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch armasuisse, meldete beim IGE die Wortmarke „Swiss Military“ an. Aufgrund dieser Anmeldung wurde die Marke auf der Online-Schutzrechtsdatenbank veröffentlicht u.a. auch in der Kategorie „Uhren und Zeitmessinstrumente schweizerischer Herkunft“.
Da das Unternehmen Montres Charmex SA die gleichnamige Marke ebenfalls registriert hatte, erhob die Firma beim IGE Widerspruch und beantragte, die Registrierung durch die Eidgenossenschaft teilweise zu widerrufen. Das IGE folgte dem Antrag und lehnte die Eintragung der Marke „Swiss Military“ für die Kategorie Uhren und Zeitmessinstrumente ab. Gegen diesen Entscheid erhob armasuisse beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde.

Urteilsverkündung

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 2018 wird die Beschwerde der Eidgenossenschaft gutgeheissen und damit der Entscheid des IGE vom 8. Januar 2016 aufgehoben. Das IGE wird angewiesen, die Marke „Swiss Military“ für die Kategorie „Uhren und Zeitmessinstrumente schweizerischer Herkunft“ einzutragen. Das hat zur Folge, dass die Marke „Swiss Military“ mit Beanspruchung für Uhren und Zeitmessinstrumente nur noch von der Eidgenossenschaft und deren Lizenznehmern benützt werden darf. Da gegen dieses Urteil beim Bundesgericht keine Beschwerde eingereicht werden kann, ist es mit Eröffnung rechtskräftig.

Erneuter Erfolg

Dieser Leitentscheid, wie auch ein früheres Urteil betreffend der Marke „Swiss Army“ zugunsten der Eidgenossenschaft, hat Signalwirkung, festigt die Position der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Hinblick auf die Bekämpfung von Verletzungen der Militärmarken des Bundes und bringt die Umsetzung der Motion „Registrierung der Marken Swiss Army, Swiss Military, Swiss Air Force“, die das Parlament im Jahre 2013 gutgeheissen hat, einen grossen Schritt weiter. Die präjudizielle Wirkung stärkt zudem die Markenlizenznehmer.


Adresse für Rückfragen

Jacqueline Stampfli-Bieri
Stv. Leiterin Kommunikation armasuisse
+41 58 464 60 42



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

armasuisse
http://www.ar.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69751.html