Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften verlängert

Bern, 01.11.2001 - Der Bund verlängert die Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, bis zum 24. November 2001 erstreckt. Damit ist es den schweizerischen Luftfahrtunternehmen auch weiterhin möglich, weltweit ihre Flugdienste anzubieten.

Der Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der Terroranschläge vom 11. September in den USA. Weil der Versicherungsmarkt immer noch keine adäquaten Versicherungsprodukte anbietet, hat das UVEK inzwischen die Sicherstellung durch den Bund um einen Monat verlängert. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar, welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden Dollar.

Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften können beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24. November 2001 befristete Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten sich, dem Bund eine Prämie im gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie die Versicherer vor der Kündigung der Verträge erhoben hatten. Die Fluggesellschaften müssen sich aber weiter bemühen, mit den Privatversicherern eine von der Bundeshilfe unabhängige neue Lösung zu finden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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