Untersuchung zur Gewinnerzielung von PostAuto Schweiz AG im subventionierten Regionalverkehr

Bern, 06.02.2018 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) beaufsichtigt die gesetzeskonforme Verwendung von Subventionen im Regionalen Personenverkehr (RPV). Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat das BAV festgestellt, dass die PostAuto Schweiz AG seit 2007 zu hohe Gewinne im abgeltungsberechtigten Busverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. Dies hat zu überhöhten Subventionszahlungen von 78,3 Mio. Franken geführt. Der Bund und die Kantone fordern diese vollumfänglich zurück.

Das BAV hat im Rahmen der ordentlichen Revisionstätigkeit die subventionsrechtliche Rechnungslegung der PostAuto Schweiz AG untersucht. Dabei ist die Revision des BAV auf Verbuchungen gestossen, mit denen Kosten und Erträge aus dem abgeltungsberechtigten Regionalverkehr rechtswidrig in andere Bereiche umgebucht wurden. Diese Verbuchungen betreffen die internen Kosten- und Leistungsrechnungen der Jahre 2007 bis 2015. Sie belaufen sich auf insgesamt 78,3 Mio. Franken (vgl. Kasten unten). Das hat dazu geführt, dass der PostAuto Schweiz AG zu hohe Abgeltungszahlungen bewilligt wurden. Betroffen sind der Bund und die Kantone als Besteller des Regionalen Personenverkehrs. Die zu viel geleisteten Subventionen werden vom Bund und den Kantonen vollumfänglich zurückgefordert.

Seit 2016 wendet PostAuto Schweiz AG ein neues Rechnungsmodell an. In diesem Zusammenhang bestehen offene Fragen zur Bestimmung von Transferpreisen. Gemäss Subventionsgesetz dürfen diese keine Gewinnzuschläge beinhalten oder Zwischengewinne ermöglichen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass das neue Rechnungsmodell dazu geführt hat, dass auch zwischen 2016 und 2018 zu hohe Abgeltungen bewilligt wurden. Die Höhe dieser Beträge kann erst nach abschliessender Klärung des neuen Rechnungsmodells bestimmt werden.
Das BAV treibt gestützt auf den Revisionsbericht die Aufarbeitung der Vorgänge sowie die daraus abzuleitenden Massnahmen voran. Dabei geht es um Fragen bezüglich der Modalitäten der Rückerstattung der zuviel bezogenen Subventionen, um die Klärung des künftigen Rechnungsmodells bei PostAuto Schweiz AG sowie um allfällige strafrechtliche Massnahmen. Das BAV wird im Hinblick auf die Reform des Regionalverkehrs zudem rechtliche Anpassung prüfen.

Die PostAuto Schweiz AG ist das führende Busunternehmen im RPV in der Schweiz. Mit über 4000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und rund 2200 Fahrzeugen befördert sie pro Jahr rund 152 Millionen Fahrgäste. Jährlich erhält sie von Bund und Kantonen Abgeltungen für ungedeckte Kosten in der Höhe von 340 Millionen Franken. Die Aufwendungen von Bund und Kantonen für den RPV betragen gesamthaft rund zwei Milliarden Franken pro Jahr.

Der Rückforderungsbetrag für die Jahre 2007 bis 2015 setzt sich wie folgt zusammen. Details finden sich im Revisionsbericht:

• Umbuchungen 2007 bis 2014                           79,30 Mio.
• Vom BAV verfügte Korrektur 2008 bis 2011     -13,70 Mio.
• Bereinigter Betrag 2007 bis 2014                     65.57 Mio.
• Abweichung Gewinnbetrag 2015                      12,70 Mio.
• Rückforderungsbetrag 2007 bis 2015               78,30 Mio.

Die Höhe der Rückforderungen für die Jahre ab 2016 wird nach abschliessender Klärung des neuen Rechnungsmodells bestimmt.


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