Gesamtschweizerischer Sirenentest am Mittwoch, 7. Februar 2018

Bern, 01.02.2018 - Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 7. Februar 2018 findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt.

Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall ist es entscheidend, dass die zuständigen Behörden, die Führungs- und Einsatzorganisationen des Bevölkerungsschutzes und auch die betroffene Bevölkerung möglichst rasch und richtig handeln. Dazu müssen die relevanten Informationen verfügbar sein. Im Ergebnis können damit Schäden verhindert oder begrenzt werden.

Zu diesem Zweck verfügt die Schweiz über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Gemeinden und Stauanlagenbetreibern dafür, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand sind und jederzeit betriebsbereit gehalten werden. So sind in den letzten Jahren sämtliche rund 5000 stationären Sirenen an das einheitliche Steuerungssystem Polyalert angeschlossen worden. Damit können sie in jedem Kanton zentral, in der Regel von der Kantonspolizei, gezielt ausgelöst werden.

Sirenentest: Allgemeiner Alarm und Wasseralarm

Am 7. Februar 2018 wird deshalb in der ganzen Schweiz die Funktionsbereitschaft der Sirenen getestet. Dabei werden die Sirenen des Allgemeinen Alarms und des Wasseralarms getestet. Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Ausgelöst wird um 13.30 Uhr das Zeichen Allgemeiner Alarm: ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Wenn nötig darf der Sirenentest bis 14 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.15 Uhr bis spätestens 15 Uhr wird in den Nahzonen unterhalb von Stauanlagen das Zeichen Wasseralarm getestet. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.

Alarmierung ab Herbst 2018 direkt via App

Im kommenden Herbst wird das BABS gemeinsam mit den Partnern im Bevölkerungsschutz auf der bestehenden Plattform Alertswiss neue Services lancieren. Zusätzlich zu den bestehenden Vorsorgeinformationen werden künftig auch Ereignisinformationen über Alertswiss verbreitet. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung zum bestehenden Alarmierungs- und Informationssystem mittels Sirenen und Radio.

Für die zuständigen Behörden wird es damit möglich sein, auch bei kleineren Ereignissen schnell wichtige Informationen und Verhaltensempfehlungen zielgenau an die Bevölkerung zu kommunizieren. Die Bevölkerung erhält mit der weiterentwickelten Alertswiss-App die Möglichkeit, bei Ereignissen direkt via Push-Meldung alarmiert und informiert zu werden. Parallel dazu werden die Meldungen auf der Alertswiss-Webseite publiziert.

Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?

Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten bereits vorgängig über den Wasseralarm allgemein und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten informiert.

Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, auf der Alertswiss-Website sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.


Adresse für Rückfragen

Kurt Münger
Chef Kommunikation BABS
058 462 55 83



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
http://www.vbs.admin.ch

Bundesamt für Bevölkerungsschutz
http://www.bevoelkerungsschutz.admin.ch/

Nationale Alarmzentrale
http://www.naz.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69688.html