Bundesrat setzt Befreiung der «Fiduciarie statiche» von den Stempelabgaben in Kraft

Bern, 31.01.2018 - Per 1. März 2018 tritt eine Änderung im Bundesgesetz über die Stempelabgaben in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 beschlossen.

Ab dem 1. März 2018 sind Organisationen, die zum Zweck der Steuersicherung zwischen Kundinnen und Kunden im Ausland und deren Schweizer Bank geschaltet sind, von der Umsatzabgabe befreit. Die neue Regelung betrifft insbesondere die italienischen Fiduciarie statiche. Italienische Kundinnen und Kunden von Schweizer Banken profitieren von der Änderung und können neu Wertschriften ohne mehrfache Belastung mit der Umsatzabgabe kaufen und verkaufen. Damit wird der Finanzplatz Schweiz gestärkt.

Die Vorlage war im Parlament unbestritten. Der Bundesrat erfüllt mit der Inkraftsetzung die Forderung der überwiesenen Motion Abate (13.4253).


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