Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache: Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung

Bern, 31.01.2018 - Das Parlament hat in der vergangenen Wintersession die Vorlage für die europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache inklusive der notwendigen Anpassungen im Ausländer- (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen. An seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Ausführungsverordnungen und sowie zu weiteren Verordnungen im Migrationsbereich eröffnet.

Dass das System Schengen/Dublin funktioniert, ist für ganz Europa von grosser Bedeutung, auch für die Schweiz. Damit es funktioniert, braucht es auch einen wirksamen Grenzschutz an den Aussengrenzen des Schengenraums. Die Schengen-Staaten wollen die Aussengrenzverwaltung nun gemeinsam erweitern und verstärken. Dies stärkt die innere Sicherheit und hilft gegen irreguläre Migration. Die bisherige Grenzschutzagentur Frontex wird in diesem Zusammenhang abgelöst durch die neue europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Die einzelnen Schengen-Staaten bleiben in erster Linie für die Verwaltung ihrer jeweiligen Aussengrenzen verantwortlich, sie werden von der neuen Agentur dabei aber unterstützt. An den Binnengrenzen ändert sich dadurch nichts.

Gemeinsame Rückkehrpolitik stärken

Die neue Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird auch mehr Verantwortung übernehmen bei der Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal im Schengenraum aufhalten, in ihre Herkunftsstaaten. Beobachterinnen und Beobachter, Begleitpersonal und Rückkehrspezialistinnen und -spezialisten in europaweiten Pools sollen für gemeinsame Rückführungseinsätze zur Verfügung stehen.

Die entsprechende Verordnung wurde am 14. September 2016 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU verabschiedet und der Schweiz als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Das Parlament hat in seiner Schlussabstimmung vom 15. Dezember 2017 die Vorlage inklusive der notwendigen Anpassungen im Ausländer- (AuG) und im Zollgesetz (ZG) gutgeheissen.

Weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich

Ein Massnahmenkatalog soll zudem dafür sorgen, dass Flughafenpolizei und Grenzwachtkorps missbräuchliche Heimatreisen von Flüchtlingen bei Grenzkontrollen einfacher erkennen können. Künftig soll deshalb die Nationalität in den Reiseausweisen von Flüchtlingen vermerkt werden. Zurzeit ist nur der Geburtsort im Reiseausweis ersichtlich. Dazu wird die Verordnung über die Ausstellung von Reisedokumenten für ausländische Personen (RDV) teilrevidiert.

Der Bundesrat passt im Weiteren die Ausführungsbestimmungen in der Verordnung über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) und in der Verordnung über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums (VZAG) an. Die wichtigsten Änderungen der VZAG betreffen die Zuständigkeiten der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) bei der Zusammenarbeit mit der Agentur. Die EZV ist als nationale Kontaktstelle wie bisher zuständig für die Zusammenarbeit mit der Agentur und vertritt die Schweiz zudem in deren Verwaltungsrat. Darüber hinaus werden in der VVWAL unter anderem neu auch die Modalitäten eines Einsatzes von Rückkehrspezialisten aus der Schweiz bei europaweiten Rückkehraktionen geregelt.

Ausserdem werden den Vernehmlassungsadressaten weitere Verordnungsanpassungen im Migrationsbereich zur Stellungnahme unterbreitet: So wird die Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) total- und auch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) teilrevidiert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Vernehmlassung zu all diesen Anpassungen eröffnet. Diese dauert bis zum 30. April 2018.


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