Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Bern, 31.01.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) verabschiedet. Mit der Totalrevision des Gesetzes erhält das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) schlankere Führungsstrukturen. Inhaltlich bringt die Totalrevision keine Veränderung mit sich: Die Aufgaben und die Rechtsstellung des Instituts bleiben dieselben.

Mit der Totalrevision des SIRG wird das geltende Bundesgesetz aus dem Jahre 1978 an die Grundsätze des bundesrätlichen Corporate-Governance-Berichts angepasst. Das Institut erhält schlankere Führungsstrukturen und hat inskünftig nur noch zwei Organe, nämlich den aus neun Mitgliedern bestehenden Institutsrat und die aus maximal drei Personen zusammengesetzte Direktion. Um die Direktion in wissenschaftlichen Fragen zu unterstützen, kann der Institutsrat einen wissenschaftlichen Beirat mit rein beratender Funktion einsetzen.

Inhaltlich bringt die Totalrevision des Gesetzes keine Veränderung mit sich. Das Institut behält insbesondere seine Rechtspersönlichkeit, seine Aufgaben, seine wissenschaftliche Unabhängigkeit und seinen aktuellen Standort in Lausanne bei. Neu wird jedoch eine klare Trennung zwischen seinen gesetzlichen Aufgaben und seinen gewerblichen Leistungen (d.h. vor allem Erstellen von Rechtsgutachten für Dritte) geschaffen. Sodann kann das Institut neu Drittmittel entgegennehmen oder sich beschaffen. Der Bundesrat wird für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Instituts festlegen, das er unter Vorbehalt dessen wissenschaftlicher Unabhängigkeit auch beaufsichtigt.

Der von Juni bis Oktober 2016 in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf erhielt von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitliche Zustimmung. Für den nun vom Bundesrat gutgeheissenen Entwurf des SIRG waren deshalb keine grundsätzlichen Änderungen oder Ergänzungen notwendig.


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