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Veröffentlicht am 31. Januar 2018

Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung

Bern, 31.1.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. Januar 2018 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIRG) verabschiedet. Mit der Totalrevision des Gesetzes erhält das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (SIR) schlankere Führungsstrukturen. Inhaltlich bringt die Totalrevision keine Veränderung mit sich: Die Aufgaben und die Rechtsstellung des Instituts bleiben dieselben.