Sachplan Fruchtfolgeflächen soll weiterentwickelt werden

Ittigen, 30.01.2018 - Eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe empfiehlt, den Sachplan Fruchtfolgeflächen weiterzuentwickeln. Der Sachplan solle zwar in seiner Grundkonzeption beibehalten, indes besser umgesetzt werden. Erst wenn bessere Bodeninformationen vorliegen, solle eine Flexibilisierung geprüft werden.

Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) von 1992 sichert als Instrument des Bundes die besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion. Eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe (siehe Kasten) hat den Bundesämtern für Raumentwicklung (ARE) und für Landwirtschaft (BLW) Empfehlungen vorgelegt, wie dieser Sachplan überarbeitet werden sollte. Die Expertengruppe wurde eingesetzt, nachdem der Bundesrat am 4. Dezember 2015 beschlossen hatte, das Thema Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen von der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes zu entkoppeln.

Die Analyse der Expertengruppe ergibt, dass der Sachplan FFF grundsätzlich ein wirkungsvolles Instrument ist, um wertvolles Kulturland zu erhalten. An der Grundkonzeption des Sachplans soll deshalb festgehalten werden. Insbesondere wird der im Sachplan festgelegte Mindestumfang an zu erhaltenden Fruchtfolgeflächen als dessen Stärke bezeichnet. Angesichts der Herausforderungen wie weltweiter Verknappung der fruchtbaren Böden, Klimawandel und Bevölkerungswachstum soll dieser Mindestumfang weiterhin gelten.

Bessere Bodeninformationen sind notwendig

Als mangelhaft betrachtet die Expertengruppe, dass der heutige Sachplan nicht flächendeckend auf verlässlichen Grundlagen beruht. Die Kantone, die den Sachplan umsetzen, verwenden bislang nicht dieselben Methoden, um ihre Fruchtfolgeflächen zu erheben. Die Expertengruppe erachtet es indes als unerlässlich, dass Bodeninformationen nach einheitlichen Methoden erhoben werden.

Eine zentrale Herausforderung sieht die Expertengruppe darin, den Kantonen bei knapper werdenden Reserven von Fruchtfolgeflächen Spielräume für ihre wirtschaftliche Entwicklung zu lassen. Kantone sollen deshalb versiegelte Fruchtfolgeflächen kompensieren dürfen, beispielsweise indem sie Böden, die ihre Fruchtbarkeit weitgehend verloren haben, aufwerten. Der Bund soll aus Sicht der Expertinnen und Experten zur Kompensation verpflichtet werden, wenn er für seine baulichen Vorhaben Fruchtfolgeflächen verbraucht. Weitere Empfehlungen der Expertengruppe zielen auf einen verbesserten Vollzug und umfassen beispielsweise den Aufbau eines Monitorings. Um dem Schutz der Fruchtfolgeflächen in einer Interessenabwägung mehr Gewicht zu geben, empfiehlt die Expertengruppe ausserdem, dass der bislang in der Raumplanungsverordnung verankerte Schutz neu im Raumplanungsgesetz geregelt wird.

Sobald bessere Bodeninformationen vorliegen, sieht die Expertengruppe weitere Möglichkeiten, den Sachplan flexibler umzusetzen. So empfiehlt sie beispielsweise, einen Abtausch von Fruchtfolgeflächen zwischen den Kantonen zu prüfen. Auch solle man in Betracht ziehen, die Kontingente an Fruchtfolgeflächen, die die Kantone einhalten müssen, neu festzulegen.

ARE und BLW werden die Empfehlungen der Expertengruppe auf ihre politische Akzeptanz hin prüfen und vertiefen. Ende 2018 soll der überarbeitete Sachplan FFF in die Anhörung geschickt werden, so dass ihn der Bundesrat im Herbst 2019 verabschieden kann.

Die Expertengruppe
Der Expertengruppe gehörten Vertreterinnen und Vertreter der Bodenkundlichen Gesellschaft Schweiz (BGS), der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), von agroscope, des Büros arcoplan, des Schweizer Bauernverbands (sbv), des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv), der Pro Natura, der economiesuisse, der Kantonsplanerkonferenz (KPK), der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), der Konferenz für Wald, Wildtiere und Landschaft (KWL), des Schweizerischen Gemeindeverbands sowie der Bundesämter für Umwelt (BAFU), Landwirtschaft (BLW), wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), Raumentwicklung (ARE) sowie des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) an. Geleitet hat die Expertengruppe Christoph Böbner, Dienststellenleiter Landwirtschaft und Wald des Kantons Luzern


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