PUBLICA: Anpassung der technischen Parameter

Bern, 29.01.2018 - Die Kassenkommission der Pensionskasse des Bundes PUBLICA hat am 25. Januar 2018 die Anpassung der technischen Parameter per 1. Januar 2019 definitiv beschlossen. Der technische Zinssatz und der Umwandlungssatz werden gesenkt, um die technischen Grundlagen den wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen anzupassen. Die Kassenkommission und die paritätischen Organe der Vorsorgewerke sehen Abfederungsmassnahmen vor.

Oberstes Ziel von PUBLICA ist es, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten und Rentenbeziehenden nachzukommen. Um dieses Ziel trotz anhaltend tiefem Zinsumfeld, steigender Lebenserwartung und ungenügenden langfristigen Renditeerwartungen erreichen zu können, setzt PUBLICA auf realistische technische Parameter. Aus diesem Grund hat die Kassenkommission PUBLICA definitiv entschieden, den technischen Zinssatz der offenen Vorsorgewerke auf 2 Prozent (bisher 2,75 Prozent) und denjenigen der geschlossenen Vorsorgewerke auf 1,25 Prozent (bisher 2,25 Prozent) zu senken. Der Umwandlungssatz im Alter 65 wird nach der Senkung der technischen Grundlagen 5,09 Prozent (bisher 5,65 Prozent) betragen. Im gleichen Schritt, das heisst per 1. Januar 2019, vollzieht PUBLICA auch den Wechsel auf neue Rechnungsgrundlagen (BVG 2015, Periodentafeln).

Die Kassenkommission hat beschlossen, die mit den neuen technischen Grundlagen verbundenen Leistungseinbussen bei der Übergangsgeneration ab Alter 60 angemessen abzufedern: zum einen mit der „nominellen Besitzstandsgarantie“, zum andern, indem die Renteneinbusse teilweise kompensiert wird. In welchem Ausmass die beiden Massnahmen für die Versicherten greifen, hängt davon ab, ob sie sich für eine Altersrente oder einen (teilweisen) Kapitalbezug entscheiden.

Nominelle Besitzstandsgarantie: Bei einer Pensionierung ab dem 1. Januar 2019 erhalten die Versicherten, die zuvor das 60. Altersjahr vollendet haben, mindestens diejenige Rente, welche sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2018 mit dem bis anhin gültigen Umwandlungssatz erhalten hätten. Bei einer Teilpensionierung oder bei Abzug von Kapital nach dem 1. Januar 2019 entfällt diese Garantie.

Kompensation der Renteneinbusse: Die Renteneinbusse als Folge des tieferen Umwandlungssatzes wird bei den Versicherten, die vor dem 1. Januar 2019 das 60. Altersjahr vollendet haben, auf den Zeitpunkt ihrer Pensionierung mit einem altersabhängigen Kompensationsbetrag teilweise abgefedert. Wird nach dem 1. Januar 2019 Kapital abgezogen, so wird diese Kompensation proportional zum bezogenen Kapital gekürzt.

Weitere Abfederungsmassnahmen: Die paritätischen Organe der Vorsorgewerke haben weitere Abfederungsmassnahmen für ihre Versicherten beschlossen. Die einzelnen Massnahmenpakete werden in den kommenden Monaten von den Vorsorgewerken in Zusammenarbeit mit PUBLICA umgesetzt.

Individuelle Leistungsberechnungen: Alle Versicherten, die sich per 31.12.2018 (vorzeitig) pensionieren lassen könnten, erhalten von PUBLICA im Mai 2018 die individuelle Darstellung ihrer Vorsorgesituation.

Die Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung. Sie ist als Sammeleinrichtung mit aktuell 20 Vorsorgewerken organisiert. PUBLICA betreut rund 64’000 versicherte Personen und rund 42’000 Rentenbeziehende der Bundesverwaltung, des ETH-Bereichs sowie weiterer dezentraler Verwaltungseinheiten und von rund 70 Organisationen, die dem Bund nahestehen oder öffentliche Aufgaben des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde erfüllen. Mit einer Bilanzsumme von aktuell rund 40 Mia. Schweizer Franken gehört sie zu den grössten Pensionskassen der Schweiz. Oberstes Führungsorgan ist die Kassenkommission PUBLICA.


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