Kriegsversicherungseckung für Schweizer Fluggesellschaften bis 24. Dezember verlängert

Bern, 23.11.2001 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, letztmalig bis zum 24. Dezember 2001 erstreckt. Bis dann müssen die Luftfahrtunternehmen Lösungen mit den Privatversicherern finden.

Der Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften eine bis 25. Oktober 2001 befristete Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war die weltweite Kündigung der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften als Folge der Terroranschläge vom 11. September in den USA.

Weil der Versicherungsmarkt keine adäquaten Versicherungsprodukte anbot, verlängerte das UVEK Ende Oktober die Sicherstellung durch den Bund um einen Monat. Da sich die Situation inzwischen nicht entscheidend verändert präsentiert, hat das UVEK einer weiteren Verlängerung der Garantien zugestimmt. Die Deckung umfasst Beträge ab jenen 50 Millionen Dollar, welche die Versicherungen noch garantieren, bis maximal 2 Milliarden Dollar.

Die interessierten schweizerischen Luftverkehrsgesellschaften können wiederum beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um eine bis 24. Dezember 2001 befristete Sicherstellung nachsuchen. Sie verpflichten sich, dem Bund eine Prämie im gleichen Umfang zu bezahlen, wie sie die Versicherer vor der Kündigung der Verträge erhoben hatten. Da der Beschluss des Bundesrates eine maximale Erstreckung der Deckung bis 24. Dezember enthält, hat das UVEK keine Möglichkeit mehr, über dieses Datum hinaus eine nochmalige Verlängerung zu gewähren. Die Luftverkehrsunternehmen müssen folglich bis dann Lösungen mit der Privatversicherungsbranche finden.


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-6961.html