BAV sichert Fahrrechte für Personen- und Güterzüge

Bern, 22.01.2018 - Mit dem Netznutzungskonzept (NNK) und den Netznutzungsplänen (NNP) hat das Parlament neue Instrumente geschaffen, um den Bahnen Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und den Personenverkehr zu sichern. Bei der Konkretisierung der Trassen-Zuteilung für die nächsten Jahre konnten die potenziellen Trassen-Konflikte grösstenteils gelöst werden. Bei einer einzelnen Überbelegung auf der Strecke Zürich - Schaffhausen hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden, die Trasse gemäss dem Willen des Gesetzgebers dem Güterverkehr zu sichern. Geplante halbstündliche Zusatzzüge der Zürcher S-Bahn für die Morgen- und Abend-Stosszeit auf der Linie der S3 zwischen Zürich und Bülach können deshalb nur stündlich gesichert werden. Der definitive Entscheid fällt im Rahmen des Fahrplanverfahrens.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Aufgabe, die Fahrrechte (Trassen) für den Güter- und Personenverkehr zu sichern und beiden Verkehrsarten ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Dabei muss das BAV verhindern, dass der Güterverkehr bei Ausbauten des Personenverkehr-Angebots das Nachsehen hat. Hierfür wurden die neuen Instrumente Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungsplan (NNP) geschaffen. Das NNK mit Zeithorizont 2025 wurde am 30. August 2017 durch den Bundesrat verabschiedet. Die daran anknüpfenden Netznutzungspläne werden durch die SBB Infrastruktur erarbeitet und müssen vom BAV genehmigt werden. Bei der Erarbeitung der NNP für die Jahre 2019, 2021 und 2024 konnten verschiedene Konflikte zwischen den Verkehrsarten bereinigt werden. Im einzigen noch offenen Fall hat das BAV entschieden, die Interessen des Güterverkehrs für die Sicherung der minimalen Trassenzahl von Zürich nach Schaffhausen zu wahren und deshalb einen vom Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) im Rahmen der 4. Teilergänzung ab Dezember 2018 geplanten halbstündlichen Zusatzzug der Zürcher S-Bahn (S3 Zürich-Bülach) in der Hauptverkehrszeit nur stündlich zu sichern. Es verbleibt die Möglichkeit, dass dieser Trassenkonflikt durch die Trassenvergabestelle (Trasse Schweiz) im Rahmen des Fahrplanverfahrens noch gelöst werden kann.

Bei der Erarbeitung der NNP hat sich weiter gezeigt, dass die vom ZVV gewünschten Zusatzzüge der S 23 von Zürich nach Winterthur für die abendliche Hauptverkehrszeit entgegen der Darstellung im NNK nicht gesichert werden können. Auslöser ist hier nicht ein Konflikt mit dem Güterverkehr, sondern Platzmangel im Bahnhof Winterthur.


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