Erste Sitzung des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU für die Luftfahrt

Bern, 16.12.2002 - Delegationen aus der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich heute in Brüssel zur ersten Sitzung des Gemischten Ausschusses gemäss dem bilateralen Luftverkehrsabkommen getroffen. Neben Fragen der weiteren Entwicklung gemeinschaftlicher Institutionen oder der Vereinheitlichung der Flugsicherung wurde auch der Bereich der staatlichen Beihilfen ausgiebig erörtert.

Die Aufgabe des im Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU stipulierten Gemischten Ausschusses ist es, die ordnungsgemässe Anwendung des am 1. Juni 2002 in Kraft getretenen Abkommens sicherzustellen. Er tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Schweizer Delegation, welcher neben Vertretern des Bundes auch ein Repräsentant des Kantons Zürich angehörte, stand unter der Leitung von André Auer, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL). Die Delegation der europäischen Kommission wurde geleitet vom Direktor Luftverkehr, dem Franzosen Michel Ayral.

Zu Beginn dieser ersten Sitzung einigten sich die beiden Parteien auf die Arbeitsmethoden des Ausschusses. Demnach wird sich unter anderem künftig eine permanente Expertengruppe mit der Aufnahme neuer EU-Rechtserlasse befassen.

In materieller Hinsicht konzentrierten sich die Verhandlungen auf die weitere Entwicklung der europäischen Luftfahrtinstitutionen. Im Vordergrund standen dabei die neu geschaffene Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) und die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Flugsicherungssystems (Single European Sky). In beiden Bereichen wird die Schweiz aktiv mitwirken; es besteht jedoch noch keine vollständige Einigung über die Modalitäten einer solchen Partizipation.

Ebenfalls eingehend diskutiert wurde die Frage der staatlichen Beihilfen an Fluggesellschaften. Dabei waren sich beide Delegationen über die Bedeutung dieses Problemkreises für eine gesunde Entwicklung der Luftfahrt einig. Die schweizerische Delegation unterstrich die Tatsache, dass Sachverhalte, die vor Inkrafttreten des Abkommens eingetreten waren, nicht in den Kompetenzbereich des Gemischten Ausschusses fallen. Vor dem Hintergrund der in letzter Zeit in der EU und mit der Swissair-Krise auch in der Schweiz gemachten Erfahrungen kamen beide Delegationen überein, sich in Fragen, die den Bereich staatlicher Beihilfe tangieren könnten, weiterhin möglichst früh gegenseitig zu informieren.

Die nächste Sitzung des Gemischten Ausschusses ist für den 24. Juni 2003 geplant.


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