Flughafen Zürich: neues Betriebskonzept bis Ende 2007

Bern, 09.11.2004 - Die Rechts- und Planungssicherheit rund um den Betrieb des Flughafens Zürich soll möglichst rasch hergestellt werden. Bundesrat Moritz Leuenberger hat heute in Bern die betroffenen Kantone und die Luftfahrtindustrie über die Weiterführung des Prozesses zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) informiert. Bis Ende 2007 soll die Art des Betriebs auf dem Flughafen Zürich definiert und genehmigt sein. Durch einen geeigneten Einbezug von Deutschland soll der Handlungsspielraum bei der Suche nach tragfähigen Lösungen erweitert werden.

In der Schweiz benötigen Flugplätze für ihren Betrieb ein Betriebsreglement, welches die Benutzung der Anlage im Detail regelt. Grundlage für das Betriebsreglement ist das im Rahmen des SIL zu erarbeitende Objektblatt. Es enthält unter anderem die raumplanerischen Bedingungen für den Betrieb des Flugplatzes. Der SIL-Koordinationsprozess dient der Abstimmung der beiden Verfahren. Für den Flughafen Zürich hat zwischen November 2001 und August 2002 ein Koordinationsprozess stattgefunden. Das damalige Ergebnis erwies sich aber als nicht tragfähig. In der Folge schlugen das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), der Kanton Zürich und der Flughafen Zürich vor, ein Mediationsverfahren durchzuführen. Die Mediation jedoch kam nicht zustande, worauf das UVEK entschied, den SIL-Koordinationsprozess weiterzuführen.

An der heutigen Informationsveranstaltung orientierte der Bund über den Ablauf, den Teilnehmerkreis und die zeitlichen Abläufe des SIL-Verfahrens. Während der erste SIL-Prozess zum Ziel hatte, möglichst im Konsens der Teilnehmenden (14 Kantone, Flughafen Zürich, Skyguide, Swiss, Bundesstellen,) das künftige Betriebskonzept zu definieren, wird es in der zweiten Runde darum gehen, mögliche Betriebsvarianten zu diskutieren und die Position der Beteiligten dazu im Hinblick auf den Entscheid des Bundes festzuhalten. Gestützt darauf erfolgt dann die Erarbeitung des SIL-Objektblattes und des Gesuchs für das definitive Betriebsreglement. Abgeschlossen werden soll der Prozess mit der Verabschiedung des Objektblattes durch den Bundesrat und der Genehmigung des Betriebsreglements durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Ende 2007. Der Ablauf des SIL-Prozesses erfolgt in enger Abstimmung mit der Richtplanung der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen.

Der Teilnehmerkreis des zweiten SIL-Prozesses besteht aus dem Kanton Zürich, den raumplanerisch betroffenen Nachbarkantonen Aargau und Schaffhausen sowie der Flughafen Zürich AG (Unique), der Flugsicherung Skyguide, der Fluggesellschaft Swiss und den Bundesstellen (BAZL, ARE, BUWAL, Luftwaffe). Die Leitung liegt in den Händen des Direktors BAZL. Die nicht mehr direkt vertretenen Nachbarkantone (Thurgau, St. Gallen, Schwyz und Zug) wird der Bund über den Prozess auf dem Laufenden halten und sicherstellen, dass sie ihre Haltung einbringen können. Die Konsolidierung der zürcherischen Haltung liegt in der Zuständigkeit des Kantons Zürich. Die Art und Weise des Einbezugs von Deutschland in den Prozess ist noch in Abklärung. Das BAZL wird die deutsche Seite am 1. Dezember in Waldshut über den SIL-Prozess informieren.

Vertreter des Bundes wie des Kantons Zürich und der Nachbarkantone betonten die Notwendigkeit, den SIL-Prozess im Interesse einer baldigen definitiven Regelung für den Flughafen Zürich voranzutreiben. Die Vertreter des Bundes unterstrichen dabei, dass im Rahmen der Koordinationsgespräche alle technisch denkbaren Betriebsvarianten, darunter auch der gekröpfte Nordanflug und Relief, auf den Tisch kommen und vorbehaltlos geprüft werden sollen. Auch das vorläufige Betriebsreglement, über welches das BAZL bis im Februar 2005 entscheidet, wird keinerlei präjudizierenden Charakter für die künftige Regelung der An- und Abflüge auf dem Flughafen Zürich haben. Es umfasst im Kern die seit Oktober 2001 vollzogenen provisorischen Änderungen des Betriebsreglements. Diese waren im Wesentlichen aufgrund deutscher Massnahmen notwendig geworden.



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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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