Bundesrat schafft Grundlagen für internationale Pilotprojekte in der Bildungsmobilität

Bern, 10.01.2018 - Neben der bewährten Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung auf europäischer Ebene werden neu versuchsweise auch internationale Pilotprojekte ausserhalb des europäischen Raums ermöglicht. Der Bundesrat hat am 10. Januar 2018 die hierfür erforderliche Regelung beschlossen. Sie basiert auf der Schweizer Lösung zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung 2018-2020, die die eidgenössischen Räte in der vergangenen Wintersession gutgeheissen hatten.

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung der internationalen Pilotprojekte wird in der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) verankert. Die Verordnung wird durch eine auf drei Jahre befristete Versuchsregelung ergänzt. Sie ermöglicht es dem Bund, gemeinsame Pilotvorhaben von Schweizer Bildungsakteuren und Partnern aus Ländern, die nicht am europäischen Programm "Erasmus+" teilnehmen, finanziell zu unterstützen. Dadurch sollen neue Fördermodelle erprobt, der Mehrwert aussereuropäischer Austausch- und Mobilitätsaktivitäten für Schweizer Akteure ausgelotet und Erkenntnisse für die langfristige Förderpolitik des Bundes gewonnen werden. Die Versuchsregelung tritt am 1. März 2018 in Kraft. Die nationale Förderagentur für Austausch und Mobilität, Movetia, wird vom Bund beauftragt, Projektträger bei entsprechenden Gesuchseingaben zu beraten und zu unterstützen.


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Jérôme Hügli, Projektverantwortlicher, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI),
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