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Veröffentlicht am 10. Januar 2018

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision der Kernenergieverordnung

Bern, 10.1.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Januar 2018 die Vernehmlassung zu einer Teilrevision der Kernenergieverordnung sowie zu Anpassungen der Ausserbetriebnahmeverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung, der Strahlenschutzverordnung sowie der neuen, noch nicht in Kraft gesetzten Kernenergiehaftpflichtverordnung eröffnet. Ziel dieser Anpassungen ist es, die Störfallanalyse und die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken sowie die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus Kernanlagen klarer zu regeln. Die Vernehmlassung dauert bis 17. April 2018.