Bundesrat für Annahme der neuen Finanzordnung 2021

Bern, 09.01.2018 - Bundesrat Ueli Maurer hat am 9. Januar 2018 an einer Medienkonferenz die Argumente des Bundesrats zugunsten einer Annahme der neuen Finanzordnung 2021 dargelegt. Mit der Verfassungsänderung wird sichergestellt, dass der Bund seine beiden wichtigsten Einnahmenquellen, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer, auch in Zukunft erheben kann. Die Weiterführung der beiden Steuern war im Parlament unbestritten.

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer machen zusammen knapp zwei Drittel der gesamten Bundeseinnahmen aus. Im Jahr 2016 entsprach dies einem Betrag von rund 43,5 Milliarden Franken. Die Kompetenz zur Erhebung der beiden Steuern ist indessen nur befristet in der Bundesverfassung verankert und läuft Ende 2020 aus. Mit der neuen Finanzordnung wird sichergestellt, dass der Bund die beiden Steuern auch in Zukunft erheben kann.

Steuern bleiben unverändert

Bundesrat Ueli Maurer betonte vor den Medien, dass mit der neuen Finanzordnung 2021 keine Steuererhöhungen verbunden sind. Bei der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer werden weiterhin die gleichen Sätze und Tarife gelten. Bei einer Ablehnung der Vorlage anderseits dürfte der Bund die beiden Steuern ab 2021 nicht mehr erheben. Knapp zwei Drittel der Einnahmen des Bundes würden wegfallen. Der Bund müsste entweder seine Ausgaben innert kürzester Zeit um über 60 Prozent reduzieren oder im gleichen Umfang neue Einnahmenquellen erschliessen. «Das wäre kaum machbar und wohl auch nicht im Sinn breiter Kreise der Bevölkerung», so Bundesrat Ueli Maurer. Da die Kantone an der direkten Bundessteuer beteiligt sind, müssten auch sie Einnahmenausfälle mit entsprechenden Mehreinnahmen oder Ausgabenkürzungen kompensieren.

Weiterhin befristet

In den eidgenössischen Räten wurde die neue Finanzordnung 2021 ohne Gegenstimme gutgeheissen. Zu diskutieren gab einzig die Frage, ob die beiden Steuern weiterhin befristet in der Verfassung verankert werden sollten. Das Parlament einigte sich schliesslich darauf, die Kompetenz zur Erhebung der beiden Steuern um 15 Jahre bis 2035 zu verlängern. Die erneute Befristung der beiden Steuern stellt sicher, dass sich das Parlament sowie Volk und Stände zu gegebener Zeit erneut zur Ausgestaltung der Finanzordnung äussern können.


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