Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt: Bundesrat genehmigt dritte Objektblattserie

Bern, 18.08.2004 - Der Bundesrat hat eine dritte Serie von Objektblättern zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) genehmigt. Damit setzt er seine Planung zu den Zivilflugplätzen fort.

Die konzeptionellen Ziele und Vorgaben des SIL hatte der Bundesrat im Oktober 2000 verabschiedet. Diesem Teil folgen schrittweise die Objektblätter für jede Luftfahrtanlage. Die SIL-Objektblätter enthalten die verbindlichen Aussagen zu den Rahmenbedingungen für den Betrieb, zum Flugplatzperimeter, zur Lärmbelastung und Hindernisbegrenzung, zu Natur- und Landschaft sowie zur Erschliessung. Die Inhalte sind als Text und Anlagekarte dargestellt. Die Erarbeitung erfolgte über das im SIL vorgegebene Koordinationsprotokoll, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen den von der Anlage betroffenen Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden sowie den Flugplatzhaltern.

Eine erste Objektblattserie verabschiedete der Bundesrat am 30. Januar 2002 für die Regionalflugplätze Bern-Belp, Birrfeld, Ecuvillens, Grenchen, La Chaux-de-Fonds Les Eplatures, Lausanne-La Blécherette und Samedan, für den zivil mitbenützten Miltärflugplatz Interlaken sowie für die Flugfelder Bellechasse, Fricktal-Schupfart, Gruyères und Schwarzsee. Eine zweite Serie folgte am 14. Mai 2003 für die Anlagen Reichenbach, Bex, Münster, Raron Flugplatz, Raron Heliport und Birrfeld (Anpassung).  Die vorliegende dritte Serie umfasst die Objektblätter für die Regionalflugplätze Lausanne-La Blécherette (Anpassung), Lugano-Agno und Bressaucourt im Jura – als Ersatz des Flugfeldes Porrentruy – die beiden Flugfelder Hausen am Albis und Speck-Fehraltorf sowie das Segelflugfeld Olten.

Inzwischen sind auch die Arbeiten für die vierte Objektblattreihe angelaufen. Die Koordination für diese Serie sollte bis Ende 2004 abgeschlossen sein. Ein längerer Koordinationsbedarf zeichnet sich nach wie vor für die Landesflughäfen ab, insbesondere den Flughafen Zürich.



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