Bericht über die Luftfahrtpolitik in Konsultation geschickt

Bern, 29.07.2004 - Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Entwurf des Berichts über die Luftfahrtpolitik der Schweiz in eine breite Konsultation geschickt. Der Bericht nimmt eine Auslegeordnung der Schweizer Luftfahrtpolitik vor und stellt insbesondere bei der Flughafenpolitik neue Ansätze zur Diskussion. Die eingeladenen Organisationen werden an drei Hearings die Möglichkeit haben, sich zum Bericht zu äussern.

Aufgrund eines Postulates des Nationalrates ist das UVEK beauftragt, einen Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz zu erstellen. Damit soll erstmals nach 1953 wieder eine Gesamtschau des Systems Luftfahrt und der bisherigen Luftfahrtpolitik in der Schweiz vorgenommen werden. Der Bericht soll Aussagen zur künftigen Entwicklung der nationalen Luftfahrt formulieren, die als Basis sowohl für die politische wie auch die fachliche Arbeit der Behörden dienen sollen. Mit der heute eröffneten Konsultation bei rund 35 Organisationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt lanciert das UVEK eine breit angelegte Diskussion über den in enger Zusammenarbeit zwischen BAZL und UVEK erstellten Entwurf des Berichts. Die Organisationen haben bis Anfang September Gelegenheit, im Rahmen von Hearings ihre Standpunkte einzubringen. Die Verabschiedung des bereinigten Berichts durch den Bundesrat soll Ende Jahr erfolgen, die Behandlung in den Eidg. Räten ist für 2005 vorgesehen.

Inhaltlich befasst sich der Bericht über die Luftfahrtpolitik hauptsächlich mit den folgenden Themen:

  • Die Luftfahrt als vernetztes System
  • Sicherheit als oberstes Gebot
  • Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung Internationaler Luftverkehr
  • Fluggesellschaft Swiss
  • Binnenluftfahrt
  • Business Aviation
  • Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel-Mülhausen
  • Flugsicherung
  • Luftfahrtindustrie
  • Luftfahrtausbildung

Zu jedem dieser Aspekte macht der Bericht eine Reihe von Aussagen. In Bezug auf die Sicherheit im Luftverkehr etwa macht die Liberalisierung einen Paradigmawechsel in der Aufsichtsphilosophie nötig. Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass die unter grossem Wettbewerbsdruck stehende Industrie einen hohen Sicherheitsstandard eigenverantwortlich aufrechterhalten kann. Der Staat muss deshalb vermehrt regelnd eingreifen. Was den Luftverkehr anbetrifft, stellt die Gewährleistung der bestmöglichen Anbindung der Schweiz an die europäischen und interkontinentalen Zentren eine zentrale Voraussetzung für eine international ausgerichtete und wettbewerbsfähige Volkswirtschaft dar. Der Luftverkehr ist nicht Selbstzweck, sondern ein zentrales Element der Standortattraktivität unseres Landes. Der Bund sorgt dabei für günstige Rahmenbedingungen für den Luftverkehr, indem er sich für den Abschluss liberaler Luftverkehrsabkommen mit ausländischen Staaten einsetzt und die Voraussetzungen für eine leistungsfähige und sichere luft- und bodenseitige Infrastruktur schafft. Das konkrete Angebot an Luftverkehrsverbindungen wird jedoch dem Markt überlassen. Der Bund lehnt direkte staatliche Eingriffe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu Gunsten einzelner Marktteilnehmer ab.

Swiss auch künftig wichtiger luftfahrtspolitischer Faktor

Für den Bund stellt die Swiss auch künftig einen wichtigen luftfahrtpolitischen Faktor dar. Nach Auffassung des Bundes wird die europäische und interkontinentale Anbindung unseres Landes am effektivsten durch eine schweizerische Airline sichergestellt. Als Investor erwartet der Bund von der Swiss, dass sie die für den wirtschaftlichen Erfolg nötigen Massnahmen konsequent umsetzt. Das Engagement des Bundes bei der Swiss ist einmalig und befristet. Der Verkauf der Aktienanteile des Bundes erfolgt zu gegebener Zeit, mit dem Ziel die Swiss in eine neue und solide Partnerschaft zu überführen.

Im Bereich der Landesflughäfen (Zürich, Genf, Basel-Mülhausen) bekennt sich der Bund zu einer nachfrageorientierten Entwicklung. In Ausnahmefällen kann es aber erforderlich sein, aus Gründen des Lärm- oder Umweltschutzes, von diesem Grundsatz abzuweichen. Damit der Bund seine luftfahrtpolitische Verantwortung sowie seine Interessen gezielter wahrnehmen kann, prüft er die Verlagerung der Planungskompetenzen bei den Landesflughäfen von den Standortkantonen zum Bund. Langfristig soll die vollständige Übernahme der Trägerschaft der Landesflughäfen durch den Bund geprüft werden.

Flughafen Zürich: Drehscheibenfunktion nicht im Zentrum

Der Flughafen Zürich wird vom Bund als nationale Schlüsselinfrastruktur betrachtet. Der Flughafen soll eine geeignete Infrastruktur bereitstellen, welche es den Fluggesellschaften ermöglicht, ab Zürich möglichst gute Direktverbindungen auf europäischer und interkontinentaler Ebene anzubieten. Die Drehscheibenfunktion von Zürich steht dabei für den Bund nicht im Zentrum. Nach dem Scheitern der Mediation muss nun der SIL- Koordinationsprozess (SIL=Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) wieder aufgenommen werden. Unter Führung des Bundes soll eine tragfähige Lösung für den künftigen Betrieb des  Flughafens Zürich erarbeitet werden. Dabei ist auf den vorhandenen Vorarbeiten aufzubauen, gleichzeitig sind weitere mögliche Betriebs- und Anflugvarianten zu prüfen. Die Fragen der Lärmverteilung, der wirtschaftlichen Existenz des Flughafens sowie des Verhältnisses zu Deutschland spielen dabei eine zentrale Rolle. Im Interesse einer tragfähigen Lösung legt der Bund Wert darauf, dass im SIL-Koordinationsprozess alle wichtigen Betroffenen miteinbezogen werden.

Flugangebot durch Markt bestimmt

Der Luftverkehr ist ein wichtiger Teil des integrierten Verkehrssystems der Schweiz. Der gewerbsmässig betriebene Linienverkehr ist öffentlicher Verkehr. Der Bund ist der Auffassung, dass im öffentlichen Luftverkehr keine Grundversorgung durch den Staat sicherzustellen ist. Der Markt legt das Angebot an Luftverkehrsverbindungen fest.  Zur Förderung der Luftverkehrsanbindung des Tessins, soll jedoch das Instrument der so genannten «gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen» nach Art. 4 der EU-Verordnung 2408/92 geprüft werden, sofern die Anbindung nicht durch den Markt gewährleistet wird und die betroffenen Regionen auch bereit sind, Beiträge an den Betrieb solcher Linienverbindungen zu leisten.

Bilaterale Verhandlungen über Abgeltung der Flugsicherung

Im Zusammenhang mit der Flugsicherungsunternehmung Skyguide legt der Bund Wert auf eine sichere, qualitativ hochstehende und kosteneffektive Gewährleistung der Flugsicherungsdienstleistungen. Die Integration der zivilen und militärischen Flugsicherung ist zügig abzuschliessen. Der Bund strebt mit den benachbarten Staaten Vereinbarungen an, welche die Flugsicherung, einschliesslich einer angemessenen Abgeltung regeln. Der Bund will sich am von der EU lancierten Projekt «Single European Sky» aktiv beteiligen. Er schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, damit Skyguide optimale Voraussetzungen hat, um im Rahmen dieses Projektes einen Luftraumblock über der Schweiz und dem angrenzenden Ausland bewirtschaften zu können.

Sämtliche Leitsätze des Bundes aus dem Bericht über die Luftfahrtpolitik können dem Anhang entnommen werden. Die definitive Stossrichtung des Berichts zuhanden des Bundesrats wird das UVEK aufgrund der Ergebnisse der Konsultation festlegen.



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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