Der Bundesrat legt die Stossrichtung für die Reform der Altersvorsorge fest

Bern, 20.12.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 eine Aussprache über die nächste Reform der Altersvorsorge geführt und die Stossrichtung dafür festgelegt. AHV und 2. Säule sollen separat reformiert werden. Grundelemente der Reform Altersvorsorge 2020 werden übernommen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Februar 2018 die Eckwerte für die Reform der AHV zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat die übergeordneten Ziele einer neuen Reform der Altersvorsorge definiert: Das Rentenniveau muss erhalten bleiben und die Finanzierung der Altersvorsorge muss mittelfristig gesichert werden. Dabei sollen AHV und obligatorische berufliche Vorsorge separat reformiert werden, mit je einem eigenen Zeitplan. Die Reform der 2. Säule soll sich auf Grundlagen abstützen, die mit den Sozialpartnern erarbeitet werden.

Die inhaltliche Stossrichtung der Reform
Inhaltlich hat der Bundesrat folgende Grundsätze festgelegt:

  • In der AHV soll ein Referenzalter von 65 Jahren für Frauen und Männer gelten.
  • Der Altersrücktritt soll flexibel zwischen 62 und 70 Jahren möglich sein.
  • Die Reform muss Anreize bieten, über das 65. Altersjahr hinaus zu arbeiten.
  • Massnahmen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen werden geprüft.

Analyse des Abstimmungsergebnisses
Grundlage für die Aussprache des Bundesrats war die Analyse der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 24. September 2017, die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von mehr als 25 Parteien, Sozialpartnern und anderen Organisationen Ende Oktober sowie die Diskussionen in den parlamentarischen Kommissionen. Darin kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Reform «Altersvorsorge 2020» in der Volksabstimmung wegen einer Kumulation verschiedener Einzelfaktoren abgelehnt wurde, aber keiner dieser Faktoren schwergewichtig entscheidend war. Gleichzeitig sieht er ein hohes Bewusstsein dafür, dass die Altersvorsorge dringend reformiert werden muss.


Zeitplan
Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag erteilt, ihm bis Februar 2018 Eckwerte zur Reform der AHV zu unterbreiten. Er strebt an, ein Reformprojekt im Sommer 2018 in die Vernehmlassung zu schicken und Ende 2018 eine Botschaft verabschieden zu können. Angestrebt wird ein Inkrafttreten der AHV-Reform im Jahr 2021.


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Leiterin Geschäftsfeld AHV, berufliche Vorsorge und EL
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