Bundesrat beschliesst Massnahmen gegen Hochpreisinsel

Bern, 20.12.2017 - Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 beschlossen, die Zölle für Importe von Industriegütern unilateral aufzuheben. Des Weiteren sollen Zölle auf ausgewählte Agrargüter sinken, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden. Zudem möchte er das Cassis-de-Dijon-Prinzip stärken, indem die Anzahl der Ausnahmen verringert wird. Insgesamt werden mit diesen Massnahmen substantielle Kosteneinsparungen von rund 900 Millionen Franken angestrebt, welche bei Unternehmen sowie beim Privatkonsum anfallen sollten. Am 8. Dezember hatte der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Lebensmittel gemäss Cassis-de-Dijons-Prinzips eröffnet.

Die Aufhebung der Industriezölle wird direkt den Konsumenten und Konsumentinnen zugutekommen, da beim Import von diversen Gütern heute noch Zölle bezahlt werden. Dazu gehören beispielsweise Autos, Fahrräder, Körperpflegeprodukte, Haushaltsgeräte oder Kleider.

Gleichzeitig werden zahlreiche Unternehmen in der Schweiz von günstigeren Vorleistungen sowie einer administrativen Entlastung profitieren. Dies erlaubt ihnen günstiger zu produzieren und stärkt ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Vergleich. Studien zeigen: Durch den Verzicht auf Industriezölle resultieren substantielle Kosteneinsparungen für die Schweizer Wirtschaft sowie die Konsumentinnen und Konsumenten. Für den Bundeshaushalt dagegen sind Mindereinnahmen von mehreren hundert Millionen Franken zu erwarten. Die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wird deshalb eng auf die steuerpolitische Agenda des Bundesrates abgestimmt. 

Importzölle für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte werden reduziert

Bei den Agrargütern und Lebensmitteln ist der Preisaufschlag in der Schweiz im Vergleich zur EU mit 60% am höchsten. Der Bundesrat hat das WBF daher beauftragt, die Importzölle für nicht in der Schweiz hergestellte Produkte zu reduzieren. Dies betrifft beispielsweise Bananen und andere exotische Früchte. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau hingegen nicht betroffen.

Effizientere Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips

Auch technische Handelshemmnisse tragen zur Hochpreisinsel Schweiz bei. Um diese im Handel mit der EU zu beseitigen, hat das Parlament 2010 das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt. Gemäss diesem können Produkte in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind. Gleichzeitig wurden Ausnahmen von diesem Prinzip definiert, was dessen Wirksamkeit schmälert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Ausnahmeliste zu reduzieren.

Insbesondere sollen die Abweichungen der Schweizer Regelungen bezüglich Energieeffizienz von Haushaltsgeräten und zur Deklaration von Holz und Holzprodukten beseitigt werden. Damit dürfte die Produktevielfalt in der Schweiz zunehmen, der Wettbewerb sich intensivieren und die Konsumentenpreise sinken.

Bereits am 8. Dezember 2017 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Vereinfachung des Bewilligungssystems für Lebensmittel, die gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, eröffnet. Damit wird der Import von Lebensmitteln erleichtert. Die Vorlage sieht vor, die Bewilligungspflicht für Lebensmittel gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip durch ein digitalisiertes Meldeverfahren zu ersetzen. Die Vernehmlassung läuft bis am 23. März 2018.

Behandlung der „Fair-Preis-Initiative“ im kommenden Jahr

Am 12. Dezember wurde die Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)» eingereicht. Das nun vom Bundesrat beschlossene Massnahmenpaket dient der Bekämpfung hoher Preise in der Schweiz. Das Paket verfolgt somit das gleiche Ziel wie die Initiative. Der Bundesrat wird die Initiative im nächsten Jahr innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist behandeln.


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