Flugzeuge mit Landeverbot: noch keine Transparenz

Bern, 30.06.2004 - Die Europäische Zivilluftfahrtskonferenz (ECAC) hat an ihrer Versammlung in Dublin erste Grundsätze verabschiedet für die Information der Öffentlichkeit über Flugzeuge, die mit einem Landeverbot belegt sind. Über eine generelle Transparenz in dieser Frage hat die ECAC aber nicht entschieden. Die Schweiz will sich weiterhin für eine gesamteuropäische Regelung einsetzen.

Seit Mitte der 90-er Jahren existiert in der ECAC ein Programm, mit dem die Mitgliedstaaten Stichprobenkontrollen an ausländischen Flugzeugen vornehmen. Das Aufsichts-Programm war nach dem Absturz einer Maschine der ägyptischen Flash Airlines Anfang Jahr in die Schlagzeilen geraten. Gestützt auf solche Sicherheitskontrollen hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Jahr 2002 die Flugzeuge dieser Gesellschaft mit einem Landeverbot in der Schweiz belegt. In der Folge drehte sich die Diskussion um die von mehreren Seiten erhobene Forderung, Gesellschaften bekannt zu machen, von denen Flugzeuge in der Schweiz Landeverbot haben. Das BAZL sprach sich für eine möglichst transparente Informationspraxis aus, betonte aber gleichzeitig die Notwendigkeit einer einheitlichen und koordinierten Regelung im Rahmen der ECAC. An ihrer letzten Versammlung im Frühling in Paris hatte die ECAC einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, konkrete Vorschläge für eine Informationspraxis über Flugzeuge mit Landeverbot zu machen.

An ihrer heutigen Versammlung haben die Delegationen der ECAC-Länder erste Vorschläge abgesegnet. Sie betreffen Art und Umfang der Publikation. So soll eine Information an die Öffentlichkeit den Flugzeugtyp, die Registrierung des Flugzeugs, die Fluggesellschaft, die Gründe für das Landeverbot und – nachdem festgestellte Mängel behoben wurden – die Wiedererteilung einer Landeerlaubnis enthalten. Über eine generelle Publikation solcher Flugzeuge hat die ECAC hingegen nicht entschieden. Vorderhand soll jedes Land entscheiden, ob es über selber verhängte Landeverbote orientieren will.

Die Schweizer Delegation begrüsst den Entscheid der ECAC als ersten Schritt hin zu mehr Transparenz in dieser Angelegenheit. Sie wird sich weiterhin für ein koordiniertes Vorgehen auf europäischer Ebene einsetzen, denn nur damit lassen sich Transparenz und Information der Passagiere über mit einem Landeverbot belegte Flugzeuge wirksam verbessern. Mit einem isolierten Vorgehen einzelner Staaten sind diese Effekte nicht zu erzielen. Auch die anzustrebende abschreckende Wirkung einer Publikation auf das Verhalten der Fluggesellschaften kann damit nicht erreicht werden.


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